Full text: Grundriß der Weltgeschichte für höhere Lehranstalten

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Gesetzgebung des Lykurgus (um 880). 
Lykurgus, ein Mann aus königlichem Geschlecht (Oheim 
und Vormund des Königs Chariläns), hatte im Auslande, namentlich 
in Kreta (und Ägypten), die Staatseinrichtungen anderer Völker 
kennen gelernt und gab, von seinen Reisen heimgekehrt, mit Ge¬ 
nehmigung des delphischen Orakels, seinem Vaterlande Gesetze. 
Dieselben waren nicht alle neu, sondern zum Teil nur Befestigung 
alter Einrichtungen. 
Das Land wurde in 39,000 unveräußerliche Lose geteilt, 
von denen 
a. die Spartiaten d. h. die herrschenden Dorier 9000 größere, 
b. die Periöken (auch Lacedämouier im engeren Sinn) 
d. h. die unterworfenen Achäer (welche keinen Anteil an 
der Regierung hatten) 30,000 kleinere gegen Zinsabgaben 
erhielten, während./~ß-• 
c. die Heloten als Knechte des Staates den Spartiaten das 
Land bauen mußten. 
Die Staatsverfassung war aristokratisch; die Staats-, 
gewellten waren: 
a. die z wei Könige, ein Proklide (Enrypontide) und ein 
Enrysthenide (Agiade), welche den Heeresbefehl hatten und 
das höchste Priestertnm bekleideten; neben ihnen 
d. die Gernsla, der Rat der 28 Alten (die wenigstens 60 
Jahre zählten und aus Lebenszeit gewählt wurden); 
c. die Volksversammlung, an der alle Spartiaten nach 
zurückgelegtem 30ten Jahre teilnehmen durften; 
d. die 5 Ephoren, welche die — später immer weiter ans- 
gedehnte — Besngnis erhielten, als Vertreter des Volkes 
die Handhabung der Gesetze zu beaufsichtigen und jedes 
Überschreiten der Ordnung seitens der Beamten zu rügen. 
In den Spartanern sollte vor allem Gemeinsinn und 
kriegerische Tüchtigkeit geweckt werden; daher die Stadt ohne 
Mauern, gemeinsame Mahlzeiten der Männer (Syssitien mit der 
schwarzen Suppe), Beschäftigung: Jagd und Kriegsübung (Sparta 
ein Kriegslager); keine Reisen ins Ausland und kein längerer 
Aufenthalt Fremder in Sparta, kein Auswand in Kleidung und 
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