Full text: Deutsche Geschichte bis zum Ausgange des Mittelalters (Bd. 1)

20 I. Die Zeit der Wanderungen. 
die auf dem Dorfe, ein höheres wiederum genießt der Bischof in der 
Hauptstadt einer Provinz (Metropolitanbischof), noch mehr derjenige, 
der eine Gemeinde leitet, die in einer der Großstädte (Karthago, 
Alexandria, Korinth) oder in der Reichshauptstadt (Konstantinopel) 
oder in einer Gemeinde seinen Sitz hat, die von einem Apostel selbst 
nach überkommenen Berichten gegründet ist (Antiochia, Rom). 
3. Die Ausbildung der Kirche. Das Christentum tritt in seiner 
Lehre dem Heidentum gegenüber; es muß dieses bekämpfen, sich selbst 
verteidigen. Es muß aus dem angegebenen Grunde seine Glaubens- 
sätze feststellen und fodann auch deshalb, um zu entscheiden, wer zu ihm 
gehört und wer nicht. In Streitfragen ruft man das Urteil der höheren 
Bischöfe an. Über diesen steht noch die Versammlung aller Bischöfe 
einer Provinz, die in der Synode zusammentreten, über den Synoden 
die Konzilien, die von mehreren Provinzen beschickt werden, über 
diesen endlich die ökumenischen Konzilien, die die Vertreter der 
Christenheit des ganzen Reiches versammeln. 
4. Die Stellung des römischen Staates zum Christentum. 
Das Christentum war nach dem römischen Staatsgesetze, welches die 
Einführung neuer Religionen mit Strafe belegte, verboten. Es wurde 
aber zunächst geduldet, solange es nur als eine Abart des Judentums 
erschien. Daun aber erlitten seine Anhänger Verfolgungen, doch 
nicht allgemein, sondern gelegentlich, hier und da, in Städten oder 
Provinzen, je nachdem ein Statthalter es mit der Beobachtung der 
Gesetze strenger nahm oder nicht. Endlich glaubten Kaiser mit aller 
Macht gegen dasselbe einschreiten zu müssen, da sie es für verderblich 
für den Staat ansahen (allgemeine Christenverfolgungen, namentlich 
unter Marc Aurel 177, Decius 250, Diokletian 308). Endlich ver¬ 
fügte Kaiser Konstantin durch das Edikt von Mailand (313) die 
Duldung der christlichen Lehre und erklärte sie 324 als Staatsreligion. 
5. Der Arianismus. Im Anfange des 4. Jahrhunderts trennte 
die Christenheit der Streit zwischen dem Bischof Athanasius und 
dem Presbyter Ar ins. Jener lehrte, Christus sei Gottes Sohn und 
dem Vater gleich an Wesen (also gleichewig, gleichallmächtig); Anns 
lehrte, Christus sei ein Geschöpf Gottes, wenn auch geschaffen vor 
allen Menschen; er sei ihm im Wesen ähnlich, aber nicht gleich. Die 
Lehre des Arius wurde auf dem ersten ökumenischen Konzile zu Nicäa 
(Stadt in Kleinasien) 325 verworfen, fand aber doch sehr viele An- 
Hänger, insbesondere nahmen fast alle germanischen Stämme das 
Christentum in der Lehrform des Arianismus an. 
6. Der Bischof von Rom. Unter den Bischöfen der Kirche 
erlangte im Laufe der Jahrhunderte der von Rom das höchste An- 
sehen. Er galt als der Nachfolger Petri im Bischofsamte der Ge- 
meinde und als solcher nach Ev. Matth. 16 als Christi Stellvertreter
	        
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