20 I. Die Zeit der Wanderungen.
die auf dem Dorfe, ein höheres wiederum genießt der Bischof in der
Hauptstadt einer Provinz (Metropolitanbischof), noch mehr derjenige,
der eine Gemeinde leitet, die in einer der Großstädte (Karthago,
Alexandria, Korinth) oder in der Reichshauptstadt (Konstantinopel)
oder in einer Gemeinde seinen Sitz hat, die von einem Apostel selbst
nach überkommenen Berichten gegründet ist (Antiochia, Rom).
3. Die Ausbildung der Kirche. Das Christentum tritt in seiner
Lehre dem Heidentum gegenüber; es muß dieses bekämpfen, sich selbst
verteidigen. Es muß aus dem angegebenen Grunde seine Glaubens-
sätze feststellen und fodann auch deshalb, um zu entscheiden, wer zu ihm
gehört und wer nicht. In Streitfragen ruft man das Urteil der höheren
Bischöfe an. Über diesen steht noch die Versammlung aller Bischöfe
einer Provinz, die in der Synode zusammentreten, über den Synoden
die Konzilien, die von mehreren Provinzen beschickt werden, über
diesen endlich die ökumenischen Konzilien, die die Vertreter der
Christenheit des ganzen Reiches versammeln.
4. Die Stellung des römischen Staates zum Christentum.
Das Christentum war nach dem römischen Staatsgesetze, welches die
Einführung neuer Religionen mit Strafe belegte, verboten. Es wurde
aber zunächst geduldet, solange es nur als eine Abart des Judentums
erschien. Daun aber erlitten seine Anhänger Verfolgungen, doch
nicht allgemein, sondern gelegentlich, hier und da, in Städten oder
Provinzen, je nachdem ein Statthalter es mit der Beobachtung der
Gesetze strenger nahm oder nicht. Endlich glaubten Kaiser mit aller
Macht gegen dasselbe einschreiten zu müssen, da sie es für verderblich
für den Staat ansahen (allgemeine Christenverfolgungen, namentlich
unter Marc Aurel 177, Decius 250, Diokletian 308). Endlich ver¬
fügte Kaiser Konstantin durch das Edikt von Mailand (313) die
Duldung der christlichen Lehre und erklärte sie 324 als Staatsreligion.
5. Der Arianismus. Im Anfange des 4. Jahrhunderts trennte
die Christenheit der Streit zwischen dem Bischof Athanasius und
dem Presbyter Ar ins. Jener lehrte, Christus sei Gottes Sohn und
dem Vater gleich an Wesen (also gleichewig, gleichallmächtig); Anns
lehrte, Christus sei ein Geschöpf Gottes, wenn auch geschaffen vor
allen Menschen; er sei ihm im Wesen ähnlich, aber nicht gleich. Die
Lehre des Arius wurde auf dem ersten ökumenischen Konzile zu Nicäa
(Stadt in Kleinasien) 325 verworfen, fand aber doch sehr viele An-
Hänger, insbesondere nahmen fast alle germanischen Stämme das
Christentum in der Lehrform des Arianismus an.
6. Der Bischof von Rom. Unter den Bischöfen der Kirche
erlangte im Laufe der Jahrhunderte der von Rom das höchste An-
sehen. Er galt als der Nachfolger Petri im Bischofsamte der Ge-
meinde und als solcher nach Ev. Matth. 16 als Christi Stellvertreter