Schwaben, zugeführt, der als Rudolfs Neffe ein näheres
Recht auf Burgund zu haben glaubte. Aber die Schwaben
wollten ihm gegen den König nicht folgen, er mußte sicb
unterwerfen und ward auf die Beste Giebichenstein gebracht.
Nach einigen Jahren ließ ihn der Kaiser vor sich kommen
und kündigte ihm seine Freiheit an; ja er wollte ihm sein
Herzogtum Schwaben zurückgeben, wenn Ernst seinen ehe-
maligen Verbündeten, den Grafen Werner von Kiburg,
verfolgen helfe. Dazu verstand sich Ernst nicht und führte
nun mit Werner von einer Burg des Schwarzwaldes
herab ein Räuberleben, bis daß beide in einem Treffen
gegen die Mannen des Kaisers nach tapferer Gegenwehr
fielen (1030).
Al» Rudolf (1032) starb, zog Konrad nach Burgund
und nahm, nicht ohne Kampf, das Land in Besitz. Hier
lernte er den sogenannten Gottessrieden (treuga Dei) kennen,
den er bestätigte. Da nämlich Selbsthülfe und Faustrecht
in hohem Grade überhand nahmen, da sich auf allen Höhen
und Felsen Burgen erhoben, und die Burgherren die Saaten
des Landmannes in ihren Fehden vernichteten, so trat in
Burgund ein Bischos aus und sagte, vom Himmel sei ein
Bries niedergefallen, der da geböte, daß der Friede auf
Erden wieder erneuert werde. Die übrigen Bischöfe und
Geistlichen stimmten ihm bei, und so ward mit der Zeit der
Gottessriede aufgestellt, welcher verordnete, daß von Mittwoch
Abend, Sonnenuntergang, bis Montag Morgen, Sonnen-
aufgang, alle Waffen ruhen und Keiner den andern befehden
sollte. Wer dawider handelte, verfiel in den Bann der Kirchs.
Wurde dieser Friede auch nicht immer gehalten, so war er
in jenen rohen Zeiten doch recht wohlthätig.
Konrad war bereits 1026 in Italien gewesen, wo er
sich zum König der Lombarden, und dann (1027) in Rom
zum römischen Kaiser krönen ließ. Zum zweitenmale riefen
ihn Streitigkeiten der kleineren Lehnsträger mit den Bischöfen
nach Italien, wo er die berühmte Verordnung gab, der zu-
folge die kleineren Lehen in männlicher Linie erblich sein
sollten. Ebenso verfuhr Konrad in Deutschland, und nahm
sich der kleineren Leute gegen die Übermacht der Großen an.
Die Macht der Herzoge, die der königlichen gefährlich war,