Uebersicht der frühern Geschichte Oesterreichs §. 37. 87
die Mongolen Bagdad ein und machten dem Khalifate der Abba-
siden ein Ende (vgl. §. 35). Am Schlüsse des 13. Jhdrts. hatte
das Reich der Mongolen, nachdem noch Tibet und das südliche
China hinzugekommen, die größte Ausdehnung erreicht: vom chinesi-
schen Meere bis an die Grenze Polens, von Indien bis in Si-
Birten hinein. Die Residenz des Groß-Khans war Peking, die
einzelnen Länder wurden von Unter-Khanen aus Tschingis-Khans
Stamme regiert.
Vierter Zeitraum.
Vom Ende der Kreuzzüge bis zur Entdeckung Amerikas,
1273—1492.
A. Das Abendland.
§• 37.
Das deutsche Reich.
a) Könige aus verschiedenen Häusern, 1273—1347.
1. Rudolf von Habsburg, 1273—1291.
Uebersicht der Geschichte Oesterreichs bis 1273.
Karl der Große hatte nach dem Kriege gegen die Avaren (803) die Ost¬
grenze seines erweiterten Reiches durch Errichtung der Markgrafschaft Ostmark
(Oesterreich) zwischen Enns und Raab gesichert. Diese Vormauer Deutschlands
gegen den Andrang barbarischer Völker von Osten her ward gegen das Ende
des 9. Jhdrts. von den Ungarn eingenommen und erst nach deren Niederlage
auf dem Lechfelde im I. 955 hergestellt unter dem Grafen Burkhard, der das
verheerte Land durch bairische Colouisteu wieder anbauen ließ. An Burkhards
Stelle, der vielleicht in die Verschwörung Heinrichs des Zänkers zur Absetzung
Kaiser Otto's II. verwickelt war, erhielt (976) Lintpold aus dem Geschlechte der
Babenberger die Markgrafschaft Oesterreich für sich und seine Nachkommen.
Als Friedrich I. Barbarossa Heinrich dem Löwen das Herzogthum Baiern zurück-
gab (s. S. 72), ward das Land ob der Enns davon getrennt und mit Oester¬
reich vereinigt (1156), dieses aber zu einem selbst in weiblicher Linie erblichen
Herzogthum erhoben und mit einer fast unabhängigen Landeshoheit ausge¬
stattet. Der letzte Markgraf, Heinrich Jasomirgott (1141—1156), war zugleich
der erste Herzog von Oesterreich (1156—1177). Dessen Sohn und Nachfolger,
Leopold V. (1177—1194), erhielt dazu die ebenfalls von Friedrich Barba-
rofsa zu einem Herzogthum erhobene Steiermark (f. S. 74) als Erbschaft