74 Zweite Periode der Neuzeit. Die Zeit der unumschränkten Fürstengewalt. § 100.
§ 100. Friedrich der Große nach dem Siebenjährigen Kriege.
Joseph II.
1. Heilung der Kriegsschäden. Die Bevölkerung Preußens war
durch den Krieg von 5Ya auf 5 Millionen zurückgegangen, und der
Zustand des Landes war ähnlich wie nach dem Westfälischen Frieden.
Schnelle Hilfe tat not. Da überwies der König den Bauern die Vorräte,
die er für den Feldzug des nächsten Jahres aufgespart hatte, Getreide,
Pferde und bares Geld. Es erfolgte auch ein teilweifer Steuererlaß auf
mehrere Jahre. Am meisten geschah für Schlesien, dessen Bewohner recht
den Unterschied zwischen der lässigen österreichischen Verwaltung und dem
straffen preußischen Regiment empfanden. Dörfer wurden neu angelegt,
zerstörte Städte wieder aufgebaut, die Abgaben gerecht verteilt. In kurzer
Zeit hoben sich Wohlstand und Zahl der Bevölkerung.
Bald nach dem Friedensschluß erließ der König das General-
Landschulreglement, welches das auf allgemeiner Schulpflicht beruhende
preußische Volksschulwesen gesetzlich regelte.
Nach einigen Jahren sah sich Friedrich genötigt, um der erschöpften
Staatskasse auszuhelfen, die vom Großen Kurfürsten stammende Ein-
richtung der Verbrauchssteuern bedeutend zu erweitern. Der Staat
allein erhielt das Recht, Kaffee und Tabak zu verkaufen (Monopol), wo-
durch bedeutende Einnahmen erzielt wurden. Die drückenden Abgaben
wären von der Bevölkerung freudiger ertragen worden, hätte er nicht zu
Beamten der Steuerverwaltung Franzosen berufen, die darin viel Er-
fahrung besaßen, die sich aber durch Härte und Willkür verhaßt machten.
2. Die erste Teilung Polens, 1772. Im Wahlreiche Polen, in dem
der König machtlos und ein zügelloser Adel im Besitz aller Rechte war,
hatte alle staatliche Ordnung aufgehört. Nach dem Tode Augusts III.
wurde unter dem Einflusfe russischer Bajonette Stanislaus Ponia-
towski, ein Günstling der Kaiserin Katharina, die schon lange ihre be-
gehrlichen Augen auf Polen richtete, zum König gewählt. Gegen ihn bildete
sich eine Adelsverschwörung, die einen grauenvollen Bürgerkrieg erregte.
1772. Da kam zwischen Rußland, Preußen und Österreich ein Teiluugs-
vertrag zustande; jeder der drei Staaten erhielt die an sein Gebiet an-
grenzenden polnischen Landesteile. Preußen bekam das alte deutsche West-
preußen, jedoch ohne Danzig und Thorn, und den Netzedistrikt. Das
Deutschtum in diesen Gegenden wurde dadurch vor dem Untergange ge-
rettet. Die Zustände im Lande waren trostlos. Städte und Dörfer lagen
in Trümmern, Gewerbe und Handel waren fast verschwunden; die von
Wölfen geplagte, von verwilderten Gutsherren gepeinigte Landbevölkerung
erlag der Pest und dem Branntwein. Mit liebevoller Sorgfalt nahm sich