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von Liegnitz ausstarben, zog auch Österreich auf Grund jener Erklärung
Ferdinands die schlesischen Länder als offene Lehen ein, doch hat Friedrich
der Große die erworbenen Ansprüche in den schlesischen Kriegen geltend
zu machen gewußt. Im Jahre 1569 gelang es auch Joachim, für sich
«es und seine Erben die Mitbelehnung mit dem Herzogtum Preußen
von dem Könige von Polen zu erlangen, und er legte dadurch den Grund
zur Ausbreitung der brandenburgischen Macht an der Ostsee.1) Sein Rat¬
geber in allen diesen Unternehmungen war der kluge Kanzler Lamprecht
Distelmeier, dessen Verdienst es auch war, die innere Verwaltung der
Mark gebessert zu haben. Die verschwenderische Hofhaltung und die groß-
artigen Bauten Joachims kosteten aber dem Lande große Summen. Um
nun den Ständen nicht gar zu sehr zur Last zu fallen, gestattete Joachim
den Juden gegen bedeutende Barzahlung die Rückkehr in die Mark und
ernannte einen von ihnen, den Lippold, der ihm bedeutende Vorschüsse
machte, zu fernem Münzmeister; doch mißbrauchte dieser das Vertrauen des
Kurfürsten. Im Januar 1571 starb Joachim, zehn Tage später sein
Bruder Johann, der keine Erben hinterließ.
Der kalte und strenge Johann Georg (1571—1598) suchte nach
des Vaters Tode die ihm hinterlassenene Schuldenlast durch eigene Spar-
famtot und kluge Verwaltung zu tilgen; den Juden Lippold ließ er grau-
fam hinrichten und verwies die Juden abermals aus dem Lande. Den
überhand nehmenden Luxus dämpfte er durch strenge Verordnungen. Kurz
vor feinem Tode bestimmte er eine Teilung des Landes unter feine beiden
Söhne.
Joachim Friedrich (1598—1608) ergriff aber nach des Vaters
Ableben von dem ganzen Lande Besitz und bestätigte durch den Haus-
vertrag zu Gera (1598) nochmals für ewige Zeiten die Unteilbarkeit der
Mark mit allen Nebenländern nach dem Hausgefetz des Albrecht Achilles.
Die Staatsverwaltung erleichterte und verbesserte er durch Einrichtung des
Geheimratskollegiums, dem die Überwachung der Finanzen, die Sorge
für Handel und Gewerbe und das Kriegswesen oblag; der oberste Beamte
des Kurfürsten blieb der Kanzler.
Johann Sigismund (1608—1619). Johann Georg und Joachim
Friedrich waren eifrigst darauf bedacht gewesen, die Mitbelehnung mit
Preußen zu erhalten. Auch Johann Sigismund, der mit Anna, der
ältesten Tochter des Herzogs Albrecht Friedrich und dessen Gemahlin
Eleonore von Cleve, vermählt war, stand gerade im Begriff, sich von
x) Die Mitbelehnung Joachims II. mit dem Herzogtum Preußen.