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Fürs erste soll der liebe Gott, daß er seine Gnade gegeben und ihres
Sohnes böses Herz geändert und denselben wieder auf Christi Fußstapfen
zurückgebracht, herzlich gedanket und um seinen kräftigen Beistand ferner
angerufen, und zu dem Ende die Betstunden des Morgens und Abends mit
Singen und Beten und aus der Bibel ein Kapitel zu lesen fortgesetzt, und
solche mit gebührender Andacht und Demut gehalten werden.
Wenn dieses nun geschehen, soll der Kronprinz fleißig auf die Kriegs-
und Domänenkammer gehen, und soll derselbe neben dem Präsident von
Münchow sitzen. Es soll auch der 2c. von Müuchow und der Kronprinz
zugleich unterschreiben, und soll dieser also nunmehro Sitz und Stimme
haben und allen Sachen seine Stimme mitgeben, jedoch bleibet es dabei,
daß die Mehrzahl der Stimmen gelte.
Der Kronprinz soll auch bereisen die Ämter Quartscheu, Himmelstädt,
Carzig, Mossin, Lebus, Gollow und Wollup, weiter aber nicht. Es soll
aber bei Sr. k. M. jederzeit um Erlaubnis angehalten und geschrieben
werden, wo der Kronprinz hingehen will, und soll von der Kammer jeder¬
zeit einer mit ihm gehen, ber ihm von der Wirtschaft den nötigen Unter-
richt geben kann, und da er jetzo bie Theorie nur gelernt, so soll ber Kron¬
prinz nunmehro sich bemühen, die Wirtschaft praktisch zu erlernen, zu dem
Ende ihm alles gesagt werden muß, wie die Wirtschaft geführt wird, wie
gepflügt, gedüngt, gefäet und der Acker zubereitet und bestellt werden muß,
dabei zugleich der Unterschied von der guten und schechten Wirtschaft und
Bestellung gezeigt werden muß, und daß er solches selbst kennen und be¬
urteilen lerne; wie ihm denn auch von der Viehzucht und dem Brauwesen
aller nötige Unterricht zu geben und zugleich zu zeigen, wie gemaischet, das
Bier gestellt, gefaßt und überall dabei verfahren, auch das Malz zubereitet
werden und beschaffen sein muß, wenn es gut ist. Es soll auch auf solche
Weise bei Bereisung der Ämter fleißig mit ihm von allem gesprochen und
ihm gezeigt werben, warum bieses ober jenes geschehen, auch ob es nicht
könne anders und besser gemacht werden; wie die Pächter es machen, daß
sie können die Pachtgelder bezahlen, wie sie alles können zu Gelde machen,
und was sie für Verkehr dabei machen müffen. Es soll der 2c. von Molden
insonderheit den Kronprinzen dahin anführen, daß er selbst nach allen Sachen
fraget und sich selbst von allem gründlich unterrichtet. Es soll aber streng
befohlen werden, baß keine Schmausereien bei solcher Gelegenheit auf den
Ämtern vorgenommen werden, sondern es soll der Beamte für fünf Per¬
sonen anrichten lassen und für jede Person acht Groschen mit Bier und allem
bezahlt werden. Der Wein aber kann von Hause mitgenommen werden.
Des Morgens soll der Kronprinz wöchentlich dreimal auf die Kriegs-
und Domänenkammer gehen; der Nachmittag aber soll für ihn fein, zu
reiten und zu fahren, zu dem Ende Se. k. M. ihm Wagen unb Pferde