Schiller: Der Wiener Kongreß.
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unter englischem Schutze erklärt; sie waren zum Stützpunkte der englischen
Macht im Ostbecken des Mittelmeers bestimmt.
Die Angelegenheiten Deutschlands wurden zuerst von den Bevollmäch-
tigten Österreichs und der vier Königreiche Preußen, Bayern, Hannover
und Württemberg beraten; ein Antrag von 32 kleineren Staaten an Kaiser
Franz, die deutsche Kaiserwürde wieder anzunehmen, wurde zurückgewiesen.
Österreich hatte schon im Pariser Frieden auf Herstellung des deutschen
Reiches verzichtet; da sein Schwerpunkt nach Osten verlegt war und die
slawischen Interessen jetzt besondere Berücksichtigung erforderten, so konnte es
tatsächlich auch die Pflichten des deutschen Kaisertums nicht mehr erfüllen.
Der Gedanke eines preußischen Kaisertums wurde nicht energisch verfolgt,
da Preußen nicht in neuen Gegensatz zu Österreich treten wollte. Um alle
deutschen Länder zu einigen, blieb nichts übrig als ein Staatenbund, besonders
da in den Verträgen mit den Rheinbundsürsten diesen die Souveränität
zugesprochen war. Durch diese Bestimmung wurden auch die wieder erhobenen
Ansprüche der Mediatisierten beseitigt. Die eigentlichen Verfassungsberatungen
erfolgten auf der Grundlage eines von W. v. Humboldt gearbeiteten Ent-
wurfs. in dem eine kräftige Bundesgewalt aus Österreich. Preußen. Bayern,
Württemberg und Hannover. eineMckchMfammentreteNde^Bundesversamm-
lung ailer deutschen Fürsten, eine feste Kriegsverfassung^Än BlmdTMrichi,
BrstMnköM ^es-BeUragsrechtes • EmMwÄkn - tmHDte- Garantie lsnd-
ständifcher - Verfassungen -gefordert waren. Spätere Zusatzanträge betrafen
noch die Rechte der Mediatisierten und die einheitliche Organisation der
katholischen Kirche Deutschlands. Aber alle Punkte, die eine straffere Bundes-
Verfassung ermöglicht hätten, fielen in den Beratungen dem Widerstreben der
Mittelstaaten und Österreichs zum Opfer, schließlich auch noch das Bundes-
gericht. So kam das klägliche Werk der deutschen Bundesakte am 10. Juni
1815 zum Abschluß, dem die Begründer selbst die traurigste Prognose stellten.
Der „Deutsche Bund" war ein völkerrechtlicher Verband von 35 souveränen
Staaten und vier freien Städten, ausschließlich bestimmt zur Erhaltung der
inneren und äußeren Sicherheit Deutschlands und der Unabhängigkeit und
Unverletzbarkeit der deutschen Staaten, keineswegs aber zum Wohl des
deutschen Volkes, das überhaupt in der Bundesakte gar nicht erwähnt ist.
Österreich und Preußen gehörten nur für ihre innerhalb der alten Grenzen
des Reichs gelegenen Gebiete dem Bunde an und behielten sich daneben ihre
Stellung als europäische Mächte vor. Den Vmsttz, halte Österreich, -und
dieser sicherte ihm die Möglichkeit, die Kriegsmittel des Bundes, insbesondere
Preußens, für sein Interesse auszunutzen und doch zu verhindern, daß Preußen
im Bunde zu Einfluß kam. Anderseits waren die Könige von England,
der Niederlande und Dänemarks als Herrscher über Hannover, Luxemburg,
Holstein und Lauenburg Mitglieder des Bundes. Der Bundestag in Frank-
Atzler, Quellenstoffe u. Lesestücke. II.