Full text: Deutsche Geschichte und sächsische Landesgeschichte von der Reformation bis zur Aufrichtung der napoleonischen Militärherrschaft (Teil 2)

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vierter Zeitraum. Das Zeitalter der Französischen Revolution usw. 
vierter Zeitraum. 
Das Zeitalter der Französischen Revolution 
und der Militärherrschaft Napoleons I. 
Erster Abschnitt. 
Die Französische Revolution. *789—1795. 
§ 27. Die Ursachen der Französischen Revolution. 
1. Mißstände in den staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen. 
Das französische Volk war in drei Stände streng geschieden: a) HM, 
b) Geistlichkeit, die beiden oberen Stände, zusammen etwa 1%, c) Bürger 
und Bauern, der dritte Stand, zusammen ungefähr 99% der 25 Millionen 
zählenden Gesamtbevölkerung. 
Die Geistlichkeit bestand aus etwa 1000 hohen Prälaten (Übten, Bischöfen 
und Erzbischöfen) und gegen 70 000 schlecht besoldeten Pfarrern. 
Kdel und Küche besaßen ungefähr zwei Drittel des Landes. Gleichwohl 
waren sie fast steuerfrei. Sie hatten nur Rechte, so gut wie keine Pflichten. 
Oer dritte Stand hatte nur staatliche Pflichten, keine Rechte. 
Die Bauern waren zum größten Teile unfreie Pächter und wurden als 
solche zu dreifacher Steuer herangezogen: 
a) vom Staat zur Kopfsteuer, 
b) von den adligen Grundherrn zur Pachtzahlung und außerdem zu drücken- 
den Frondiensten, 
c) von der Kirche zur Entrichtung des Zehnten. 
Die Bürger der Städte schieden sich in drei Gruppen: 
a) die regierenden Reichen (Rentiers und reich gewordene Kaufleute), 
b) die handeltreibenden, 
c) die Gewerbetreibenden. 
Strenge Zunftgesetze erschwerten das Emporkommen aus eigener Kraft 
und zwangen die Mehrzahl der Gewerbetreibenden, zeitlebens bei schlechter 
Entlohnung Gehilfen zu bleiben (Proletariat). 
Maßlose „Binnenzölle" verteuerten die Lebensmittel und verhinderten 
das Aufblühen der Industrie. 
Die meisten Beamtenstellen, auch die höchsten, waren käuflich, verderblich 
wirkte im besonderen die Verpachtung der Steuern an Unternehmer, die nur 
auf ihren eigenen Vorteil bedacht waren. 
Über die wirtschaftliche Lage und die Steueroerhältnisse in Frankreich vor der Revolution 
vgl. Lambeck a. a. (D. I, Heft 12, 5.1—3. 
Die Rechtspflege lag ganz danieder. Die „niedere" Gerichtsbarkeit war 
Stadträten und Gutsherren überlassen, die nur zu oft parteiisch urteilten.
	        
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