IV.
Rorredk |«p mkitkii Jusiagk.
(Auch der dritte Teil des „Hülssbuches" ist in derselben
Weise umgearbeitet, wie der erste und zweite Teil.
Obgleich an den betreffenden Stellen des zweiten Teiles
die brandenburgisch-preußische Geschichte als Teil der deutschen
Geschichte überall Berücksichtigung gefunden hat, hielten wir es
doch für unerläßlich, dieselbe im dritten Teile — wie auch in
der ersten Auflage geschehen — zusammenhängend vorzuführen.
Um den Schülern die Wiederholung des gesamten Stoffes
zu erleichtern, ist die Geschichtstafel unter Anhang I. auch auf
die mittlere und alte Geschichte ausgedehnt; ebenso ist eine
Stammtasel des hohenzollernschen Herrfcherhanfes beigegeben:
beides wird hoffentlich als brauchbare Zugabe von Lehrern und
Schülern willkommen geheißeil werden.
Die Orthographie ist nach den Vorschriften des Ministerial-
Reskripts vom 21. Januar d. I. geändert.
Aurich, den 31. Oktober 1880.
Pie Mrfasser.