326 94. Preußens Demütigung. 1806—1807.
Hannoversche Domänen gab Napoleon als Geschenke an seine Gunst-
lmge. Klagte jemand über den Druck der Fremdherrschaft, so büßte
er die Klage mit schwerer Haft. Besoldete Knechte belauschten die
Gesinnungen des Volks. Die Guillotine war in manchen Städten
öffentlich zur Abschreckung aufgestellt, und mit ängstlichem Blicke be-
trachtete der gutgesinnte Bürger das schwarze Gespenst. Die jungen
Leute wurden ausgehoben, um den Feinden zu dienen. Die Siege der
fremden Bedrücker mußten mit Orgelton und Glockenklana aefeiert
werden. a 1
4. Die Kontinentalsperre, a. Der Erlaß der Festlands-
sperre Während Deutschland jetzt zu Füßen des französischen Er-
oberers lag, war England, sein erbittertster Gegner, unbesiegt geblieben
Da aber nach der Schlacht bei Trasalgar eine Landung in England
oder ein weiterer Seekrieg unmöglich war, so suchte Napoleon, den
verhaßten Gegner an seiner empfindlichsten Stelle, in seinem Handel,
zu treffen und ihn so wirtschaftlich zu verderben. Im Jahre 1806
hatte England für die ganze Küstenstrecke von Brest bis zur Elbe den
Blockadezustand erklärt. In diesem unberechtigten Vorgehen fand Napoleon
den Vorwand, einen vernichtenden Schlag gegen England zu führen.
Am 21. November 1806 erließ er von Berlin aus eine Verordnung,
durch welche er über England die Kontinentalsperre verhängte,
d. h. die Absperrung des europäischen Festlandes, soweit die Macht
Frankreichs reichte, gegen den englischen Handel.
Die Hauptsätze der Festlandssperre. 1. Die britischen Inseln sind in Sperr-
zustand erklärt.
2. Jeder Handelsverkehr und jeder Briefwechsel mit den britischen Inseln ist
untersagt. Infolgedessen sind die Briefe oder Pakete, welche nach England oder
an einen Engländer gerichtet oder in englischer Sprache geschrieben sind, vom
Postenlaufe ausgeschlossen und werden weggenommen.
3. Jeder Engländer, von welchem Rang oder Stand er sei, der sich in den
von unseren oder unserer Verbündeten Truppen besetzten Ländern betreffen läßt,
wird als Kriegsgefangener erklärt.
4. Jedes Magazin, jede Ware, jedes Eigentum irgend welcher Art, das einem
englischen Untertan gehört, wird weggenommen.
5. Der Handel mit englischen Waren ist verboten, und jede Ware, die Eng-
land gehört oder aus seinen Fabriken und Kolonien stammt, wird weggenommen.
6. Die Hälfte des Ertrags aus der Wegnahme der vorbezeichneten Waren
und Elgentumsgegenstände wird verwendet werden zur Entschädigung der Geschäfts-
lente für die Verluste, die sie durch Wegnahme der von englischen Kreuzern ge-
raubten Handelsschiffe erlitten haben.
7. Kein Fahrzeug, das unmittelbar aus England oder aus den englischen
Kolonien kommt oder dort seit Veröffentlichung dieser Verordnung gewesen ist, wird
in irgend einem Hafen aufgenommen.
8. Alle Fahrzeuge, welche zuwiderhandeln, werden weggenommen.
Diese Verordnung sollte in allen von Frankreich abhängigen
Staaten zur Ausführung gebracht werden. Im Tilsiter Frieden
mußten auch Rußland und Preußen die Kontinentalsperre annehmen.
Es galt noch, dieselbe in ganz Europa durchzuführen, um den Handel
und Reichtum und dadurch auch die Macht Englands an der Wurzel
zu vernichten; diesem Zwecke dienten die napoleonischen Gewalttaten
der nächsten Jahre.