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sehr gefördert. Gleich nach Beendigung des großen Krieges ließ er deshalb unter 
demNamen„G eneral-Landschul-Reglement" eine neue Schulordnung aus- 
arbeiten. Er gab Bestimmungen über die Schulpflicht, den Schulbesuch und den 
Unterricht. Aus Sachsen wurden tüchtige Lehrer nach Preußen gerufen; da aber 
ihre Zahl lange nicht ausreichte, so gründete Friedrich noch einigeLehrerseminare. 
Doch des Königs Bemühungen fielen auf keinen fruchtbaren Boden. Es mangelte 
an dem nötigen Gelde; auch die Gemeinden scheuten die Ausgaben. So kam es, 
daß oftmals ausgediente Unteroffiziere und Veteranen als Lehrer angestellt 
wurden; doch sollten nur solche ausgesucht werden, die lesen, schreiben und rechnen 
konnten. 
7. Friedrichs Sorge für eine bessere Rechtspflege. 
Mit der Rechtspflege war es zur Zeit des großen Königs schlecht bestellt- 
Die Richter suchten dieProzesfeindieLängezn ziehen, weil sie an den Prozeß- 
kosten einen Anteil hatten. Die Folge davon war, daß die Prozesse kostspielig 
wurden und daß kein Armer sich in eine gerichtliche Untersuchung einlassen konnte. 
Friedrich gab den Richtern ein festes Einkommen, vermehrte ihre'Zahl und erließ 
die Bestimmung, daß kein Prozeß länger als ein Jahr dauern dürfe. Die Prozeß- 
kosten flössen von nun an in die Staatskasse. Dadurch erreichte der Köuig, daß 
die Gerichtsverhandlungen wirklich abgekürzt wurden und daß auch ein Armer 
sein Recht suchen und erhalten konnte. — Bis jetzt war den Verhandlungen das 
römische Recht zugrunde gelegt worden. Friedrich beauftragte seinen Groß- 
kanzler Carmer, ein einheitliches Gesetzbuch in deutscher Sprache zu schaffen, 
damit jeder, der einen Prozeß zu führen hatte, darin nachlesen könne. Den 
Abschluß des „Allgemeinen preußischen Landrechtes" erlebte sein 
Urheber nicht mehr; es trat erst 1794 in Kraft. Mit seiner Einführung 
war die Gleichheit aller Untertanen vor dem Gesetze ausgesprochen. — Friedrich 
selbst unterwarf sich den Gesetzen und ließ der Gerechtigkeit freien Lauf. Nur einmal 
hat er sie, freilich in der besten Absicht, durchbrochen. Das war in dem Prozesse 
mit dem Müller Arnold. Arnold hatte nämlich für feine Wassermühle schon längere 
Zeit keine Pacht bezahlt, deshalb sollte er die Mühle verlassen. Er behauptete 
jedoch, durch Anlegen eines Karpfenteiches seitens eines Landrates oberhalb 
der Mühle sei ihm das Wasser entzogen worden. Das konnte jedoch nicht wahr 
sein; denn zwischen Teich und Mühle lag eilte Sägemühle, die niemals über 
Wassermangel zu klagen gehabt hatte. Dennoch hielt Friedrich die Beweisführung 
des Müllers für richtig, entließ die Richter, die Arnold verurteilt hatten, und be- 
strafte sie hart. In das Protokoll schrieb der König: „Die Jnftizkollegia müssen 
nur wissen, daß der geringste Bauer, ja der Bettler ebensowohl ein Mensch ist wie 
Seine Majestät und dem alle Justiz widerfahren muß, indem vor der Justiz alle 
Leute gleich sind." 
6. Friedrichs Lebensweise und Eod. 
König Friedrich war von mittelgroßer Gestalt; sein schwächlicher Körper 
hatte in den Feldzügen sehr gelitten. Schon in seinem Testament von 1752 schrieb 
er: „Ich glaube, daß meine Zeit vorbei ist." Zu der einfachen Kleidung gefeilte
	        
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