Finanzen
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Gemeinden; in mehreren Staaten haben außerdem Körperschaften, die
zwischen den Gemeinden und dem Staat stehen, Kreise, Bezirke, Amts¬
hauptmannschaften oder Provinzen, derartige öffentliche Funktionen.
Neuerdings bilden sich auch sogen. Zweckverbände aus. Das sind
Zusammenfassungen einzelner im übrigen selbständig bleibender Körper¬
schaften zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Zwecke.
Die Teilung derAufgaben zwischen diesen verschiedenen Körper¬
schaften hat sich im wesentlichen historisch entwickelt. Der Schutz nach
außen, der Unterhalt von Heer und Marine, ist natürlich Sache des
Reichs, ebenso die Kolonialverwaltung; zu seinen Aufgaben gehören
ferner Post und Telegraphie, sowie ein beschränkter Teil der Justizver¬
waltung (Reichsgericht) und die Arbeiterverstcherung. Aufgabe der
einzelnen Staaten ist die Justizpflege, die gesamte Polizei, ferner
der Unterhalt der Eisenbahnen, Wege und Wasserstraßen und eine Fülle
anderer, hier im einzelnen nicht aufzuführender Tätigkeitszweige. Der
Unterhalt der Schule ist zwischen Einzelstaaten und Gemeinden geteilt;
meist haben die größeren Gemeinden, die Städte, selbst für ihre Schulen
zu sorgen, während auf dem Lande der Staat daran zum mindesten
erheblich beteiligt ist. Es ist interessant, bei jeder öffentlichen Tätig¬
keit sich klar zu machen, welcher dieser verschiedenen Körperschaften
die Aufgaben zu fallen, ob dem Reich, den Einzelstaaten, den Kreisen
oder den Gemeinden, und dabei sich zu überlegen, auf welchen Grün¬
den dies beruht und wie es sich historisch entwickelt hat.
Für diese Aufgaben bedürfen nun die öffentlichen Körperschaften
großer Geldmittel, und die Aufgabe der Finanzwissenschaft ist es,
darzustellen, wie diese Mittel aufgebracht, wie sie verwaltet und wie
sie ausgegeben werden. Dabei handelt es sich um gewaltige Summen,
denn der Gesamtbedarf des Reiches und der Bundesstaaten beträgt
— abgesehen von den Ausgaben für Eisenbahnen und andere Er-
werbsecnkünfte — annähernd 4 Milliarden Mark, und auch der
jenige der Gemeinden ist mit mehreren Milliarden anzunehmen
Auf welche Weise werden diese Summen aufgebracht?
Zunächst lassen sich die öffentlichen Körperschaften — Staat und Ge
meinden — für eine Reihe von Handlungen, die sie verrichten, direkt
von denjenigen bezahlen, deren Angelegenheiten sie wahrnehmen. Es