Finanzen 
223 
Gemeinden; in mehreren Staaten haben außerdem Körperschaften, die 
zwischen den Gemeinden und dem Staat stehen, Kreise, Bezirke, Amts¬ 
hauptmannschaften oder Provinzen, derartige öffentliche Funktionen. 
Neuerdings bilden sich auch sogen. Zweckverbände aus. Das sind 
Zusammenfassungen einzelner im übrigen selbständig bleibender Körper¬ 
schaften zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Zwecke. 
Die Teilung derAufgaben zwischen diesen verschiedenen Körper¬ 
schaften hat sich im wesentlichen historisch entwickelt. Der Schutz nach 
außen, der Unterhalt von Heer und Marine, ist natürlich Sache des 
Reichs, ebenso die Kolonialverwaltung; zu seinen Aufgaben gehören 
ferner Post und Telegraphie, sowie ein beschränkter Teil der Justizver¬ 
waltung (Reichsgericht) und die Arbeiterverstcherung. Aufgabe der 
einzelnen Staaten ist die Justizpflege, die gesamte Polizei, ferner 
der Unterhalt der Eisenbahnen, Wege und Wasserstraßen und eine Fülle 
anderer, hier im einzelnen nicht aufzuführender Tätigkeitszweige. Der 
Unterhalt der Schule ist zwischen Einzelstaaten und Gemeinden geteilt; 
meist haben die größeren Gemeinden, die Städte, selbst für ihre Schulen 
zu sorgen, während auf dem Lande der Staat daran zum mindesten 
erheblich beteiligt ist. Es ist interessant, bei jeder öffentlichen Tätig¬ 
keit sich klar zu machen, welcher dieser verschiedenen Körperschaften 
die Aufgaben zu fallen, ob dem Reich, den Einzelstaaten, den Kreisen 
oder den Gemeinden, und dabei sich zu überlegen, auf welchen Grün¬ 
den dies beruht und wie es sich historisch entwickelt hat. 
Für diese Aufgaben bedürfen nun die öffentlichen Körperschaften 
großer Geldmittel, und die Aufgabe der Finanzwissenschaft ist es, 
darzustellen, wie diese Mittel aufgebracht, wie sie verwaltet und wie 
sie ausgegeben werden. Dabei handelt es sich um gewaltige Summen, 
denn der Gesamtbedarf des Reiches und der Bundesstaaten beträgt 
— abgesehen von den Ausgaben für Eisenbahnen und andere Er- 
werbsecnkünfte — annähernd 4 Milliarden Mark, und auch der 
jenige der Gemeinden ist mit mehreren Milliarden anzunehmen 
Auf welche Weise werden diese Summen aufgebracht? 
Zunächst lassen sich die öffentlichen Körperschaften — Staat und Ge 
meinden — für eine Reihe von Handlungen, die sie verrichten, direkt 
von denjenigen bezahlen, deren Angelegenheiten sie wahrnehmen. Es
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.