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Die Germanen im römischen Reiche. 
von Diokletian und den folgenden Kaisern in verschiedenen Gegenden des 
Staates angesiedelt. 
Die neuen Ankömmlinge traten in den Stand der „Kolonen". Diese 
waren auf kaiserlichen Domänen oder auf den Gütern eines Patrons seßhaft 
und an die Scholle gebunden. Sie durften nicht wie Sklaven verkauft werden, 
wohl aber gingen sie bei Veräußerungen des Gutes mit an den neuen Besitzer 
über. Charakteristisch für sie ist die Erblichkeit ihres Standes und die Verpflichtung 
zum Militärdienst. Seit sich die besseren Klassen auf alle Weise — durch Eintritt 
in die Hilfstruppen oder durch Geld oder selbst durch Verstümmelung der Daumen — 
dem schweren Dienst in den Legionen entzogen, waren es neben dem Proletariat 
die Fremden, aus denen fast allein die Rekrutierung, nicht zum Vorteil der 
Truppe, vorgenommen werden konnte. Drückte nun diese Verpflichtung schon 
schwer auf den Stand der Kolonen, so tat dies nicht weniger die Steuerlast, 
die sich zuweilen ins Unerträgliche steigerte. Dabei waren sie jeder Willkür 
tos 
ie germanische Leibwache der römischen Cäsaren. (Nach einem Relief der Trajanssäule.) 
der Patrone und Beamten ausgesetzt. Oft konnte man das Los der Sklaven 
glücklicher preisen als das ihre. Jederzeit durfte bei ihnen der Staat die 
Steuerschraube ansetzen und erhielt von ihnen Soldaten geliefert, die ihm nichts 
kosteten. Trotzdem haben sich die kolonisierten Germanen meistens schnell 
romanisiert und als treue Söhne ihres neuen Vaterlandes bewiesen. 
Ein freieres Verhältnis, unter dem die Germanen im Reiche lebten, war 
das der „Gentilen." Wahrscheinlich besaßen diese gar kein Land, sondern bildeten 
rein militärische Haufen, die von Präfekten befehligt wurden. 
Noch günstiger waren die „Läten" gestellt. Sie erscheinen zugleich als 
Landbauer und Soldaten. Nur dem Kaiser untertänig, besaßen sie ein pacht- 
freies Gut und durften Sklaven halten. Nur durften auch sie ihr Gut nicht 
verkaufen. Wahrscheinlich wohnten sie in größeren Gemeinden zusammen, die 
ihr germanisches Recht behielten, soweit nicht Änderungen desselben notwendig 
erschienen. Darum bewahrten sie auch leichter ihr Volkstum.
	        
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