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Gewanne wurden sodann in streifenförmige, innerhalb jedes Gewannes
gleich große Stücke zerteilt, und die einzelnen Felder wurden den
Bebauern durch das Los zugewiesen. Das Landgebiet des einzelnen,
die Hufe, lag also durch die ganze Dorfgemarkung hin zerstreut;
die Grundstücke lagen im Gemenge. Diese zerstreute Lage der
Grundstücke erschwerte natürlich die Bestellung des Ackers. Aber
noch mehr wurde die Wirtschaft des Bauern durch einen anderen
Umstand betroffen. Das Gewanne enthielt nämlich keine Wege,
sondern war ein geschlossenes Stück. Die notwendige Folge war,
daß alle Dorfgenossen, um sich nicht zu stören, zu gleicher Zeit
bestellen, säen, ernten mußten, was wiederum nur möglich war bei
Anbau derselben Frucht. Eisern herrschte der Flurzwang: die
Gesamtheit der Dorfgenossen bestimmte, welche Felder bestellt werden,
welche brach liegen sollten; die Gesamtheit der Dorfgenossen entschied
über die anzubauende Fruchtart.
Erst zur Zeit der Hohenstaufen fing der Landmann an, sich
vom Flurzwange freizumachen. Damals machte man nämlich in den
Gebirgswäldern Mitteldeutschlands und in den nordwestlichen Moor¬
strichen Land, das bisher unbenutzt gelegen hatte, urbar, und in
den neuen Anlagen wurde die Gewannenverfassung vermieden. Dem
Gebirgsbache entlang oder durch den Bruch hindurch zog man eine
feste Straße; an ihr wurde in gewissen Entfernungen Hof an Hof
gebaut, und jedem Hofe wurde das ihn umgebende Land zugewiesen,
So entstanden lange Ackerstreifen von bedeutender Ausdehnung. In
den Tälern Mitteldeutschlands lassen sich jene Dörfer, die sog.
Fadendörfer, noch deutlich erkennen; stundenweit ziehen sie sich
dahin, meistens mit schönen Wiesen im Grunde, mit reichen Getreide¬
feldern jenseit des Straßendammes, mit Weide und Wald an der
äußeren Grenze der Feldmark.
Natürlich war den Bauern die einheitliche Hufe lieber als die
zerstreut liegende; jeder tüchtige Wirt mußte sich nach Einführung
der einheitlichen Hufe sehnen, und sehr viele Kolonisten zogen eben
darum nach dem Osten, weil sie wußten, daß sie dort, wo das Land
neu aufgeteilt wurde, auch eine zusammenhängende Hufe erhalten
konnten.
Dazu kam ein zweiter Beweggrund. Im alten Deutschland
versuchten die Grundherrn, welche durch Rodung und Anpflanzung
den Wert ihres Landes steigern wollten, möglichst gewandte Arbeiter
heranzuziehen, und solche konnten sie nur dadurch erhalten, daß sie
die neuen Arbeiter günstiger stellten als die übrigen. Sie wurden
nicht hörig, sondern bekamen das Land in Erbpacht (s. S. 90), und
da die Höhe der Erbpacht ein für allemal festgesetzt war, dagegen
der Ertrag der Hufen mit der Zeit größer wurde, die Grundrente
also immer mehr stieg, erschien der Leihzins bald außerordentlich
gering. Die Herren, welche Ansiedler nach dem Osten riefen, sahen
sich veranlaßt, auch diesen eine freie Erbpacht zuzugestehen, und
auch dadurch wurden viele Landleute veranlaßt, dorthin auszuwandern.
(Nach Lamprecht.)