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Altars meberEniete, setzte ihm Leo die Kaiserkrone aufs Haupt
und salbte ihn. Jubelnd rief das Volk: «Heil und Sieg dem
von Gott gekrönten, großen und friedfertigen Kaifer
der Römer!" Karl nahm jetzt den Titel eines römischen
Kaisers an und betrachtete sich als den Nachfolger der alten
römischen Kaiser und als das von Gott bestimmte weltliche Ober¬
haupt der abendländischen Christenheit. So erweckte ein Deutscher
das abendländische Kaiserreich zu neuem Dasein.
6. Gesetzgebung und Verwaltung des Reiches. Karl war
nicht nur groß als Kriegsheld, sondern auch als guter und weiser
Landesvater.
Eine bestimmte Residenz hatte er nicht. Am liebsten weilte er zu
Aachen, dessen heiße Quellen er sehr schätzte, und zu Ingelheim, wo ihn
der herrliche Blick auf den Rhein und den Taunus erfreute. Jährlich hielt
er zwei große Reichsversam.nlungen ab, die erste im Frühjahr (das
Maifeld), zu welcher alle Freien Zutritt hatten, die zweite im Herbste, auf
welcher nur die Grafen, Bischöfe und Abte erschienen. Hier wurde verhandelt
Über Krieg und Frieden, und der König gab neue Gesetze für das gesamte
Reich; mit dem Maifeld war eine große Heerschau verbunden.
Das ganze Reich war in G a u e (Regierungsbezirke) eingeteilt,
denen die Gaugrafen vorstanden. Diese hatten den Heerbann
zu sammeln und ihn dem König zuzuführen; sie mußten bei Ge¬
richt den Vorsitz führen und auf Ordnung im Lande halten. Die
Pfalzgrafen waren über die königlichen Güter gefetzt (Pfalz-
Schloß), die Markgrafen bewachten die Marken. Zur Über¬
wachung der Grafen setzte Karl die Sendgrafen oder Königs-
boten ein. Diese, gewöhnlich ein Bischof und ein Graf
zusammen,' bereisten die einzelnen Gaue. Der Bischof hatte darauf,
zu fehen, daß Bischöfe, Priester und Mönche treu ihre Pflichten
erfüllten. Der Graf hatte zu prüfen, ob die Gaugrafen recht
ihres Amtes walteten; er hörte in den regelmäßigen Versamm¬
lungen Beschwerden an und entschied Klagen. Nach ihrer Rückkehr
mußten die Königsboten dem König berichten, wie sie alles im
Lande gefunden hatten.
7. Gerichts- und Heerwesen. Karl liebte eine strenge Rechtspflege.
Wenn er auf feinen Pfalzen weilte, hielt er selbst Gericht ab im Beisein der
Pfalzgrafen. In den einzelnen Gauen richtete der Gaugras; sieben angesehene
Männer des Gaues, „Schöffen" genannt, standen ihm zur Seite zur Auf¬
findung des Urteils. Zu großer Bedeutung kamen die „Gottesurteile."
Der Angeklagte wurde z. B. ins Wasser geworfen uud galt für schuldig,
wenn er oben schwamm; er mußte seine Hand in siedendes Wasser stecken,
glühendes Eisen anfassen oder Über eine glühende Plugschar gehen und wurde
freigesprochen, wenn er unverletzt blieb.
Zum Heeresdienste im Kriege waren zunächst diejenigen verpflichtet,
welche vom König ein Lehen besaßen, dann aber auch alle freien Männer.
Sie alle hatten selbst für ihre Ausrüstung und Verpflegung zu sorgen. Diese