Full text: Erzählungen aus der römischen Geschichte

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Dritter Zeitraum des Mittelalters: 1096—1273. 
Anfang an dies bessere Theil erwählt hätten! Ich herrsche lieber über 
Willige als über Gezwungene, ich belohne lieber, als ich strafe; aber 
vergessen soll Niemand, daß ich eher durch Gehorsam, als durch Krieg 
zu besiegen bin. Im Vertrauen jedoch, die Stadt werde künftig auf 
dem rechten Wege beharren, soll sie nicht mehr meine Macht und Strenge, 
sondern nur meine Huld und Milde erfahren." Die Acht ward jetzt 
aufgehoben, und freundlich ergriff der Kaiser die Vornehmsten bei der 
Hand, küßte und tröstete sie. Da kehrte Freude in die Herzen der 
Mailänder zurück, denn die meisten verglichen die Gegenwart nur mit 
dem letzten schrecklichen Zustande. 
Bald nachdem die Uebergabe der Stadt wirklich Statt gefunden 
hatte, entließ Friedrich den größten Theil seines Heeres, und nachdem 
ihm nach alter Sitte die lombardische Königskrone zu Monza aufgesetzt 
worden war, schrieb er einen großen italienischen Reichstag auf der 
Ebene von Roncaglia aus. Dieser Reichstag sollte die italienischen 
Verhältnisse ordnen; dazu waren auch städtische Consuln und Lehrer 
des römischen Rechtes berufen. Der Kaiser bestellte eine besondere 
Commission aus den vier berühmtesten Rechtsgelehrten der damaligen 
Zeit, Bulgarus, Martinus, Ugo und Jacobus, und aus 28 Deputirten 
von 14 italienischen Städten; sie sollten die Hoheitsrechte des Königs 
der Lombarden, was Friedrich jetzt unbestritten war, bestimmen. Die 
städtischen Deputirten mochten hoffen, daß die Privilegien der einzelnen 
Städte trotz der allgemeinen Bestimmungen respectirt werden würden, 
und so kam ein Staatsgesetz zu Stande. Friedrich betrachtete es als 
besondere Gnade, daß er diesem neuen Staatsgesetz hinzufügte: wer ur¬ 
kundlich irgend ein Recht, als ihm von den Vorfahren im Reiche zuge¬ 
standen, besitze, solle dasselbe behalten, selbst wenn cs dem neuen Staats¬ 
rechte entgegenlaufe. Die wichtigste Bestimmung war die, welche Friedrich 
die Ernennung der städtischen Obrigkeiten zusprach und so ihn nicht 
bloß zum Lehns-, sondern zum wahren Oberherrn der italienischen 
Städte machte. 
Bald ward der Friede zwischen Mailand und dem Kaiser gebrochen. 
Der letztere hatte Gesandte nach Mailand geschickt, um den roncalischen 
Beschlüssen gemäß die städtischen Obrigkeiten ernennen und einsetzen zu 
lassen. Die Mailänder hatten gehofft, weil ihnen in der Capitulation 
das Wahlrecht der Consuln gelassen worden war und sie derselben zu 
Folge nur eine kaiserliche Bestätigung einzuholen hatten, dieses Wahlrecht 
werde ihnen, wenn sie sich auf jene Urkunde stützten, auch nach den 
roncalischen Beschlüssen bleiben. In dieser Hoffnung hatten wohl ihre 
Abgeordneten allein in diese Beschlüsse willigen können ohne Verrath 
an der Freiheit der Vaterstadt; jetzt aber, als die Gesandten des Kai¬ 
sers die frühere Capitulation für vernichtet erklärten durch die späteren 
und bereits anerkannten Reichsschlüsse, erhob sich in Mailand ein Volks¬ 
aufstand; man rottete sich zusammen, warf Steine in die Fenster der 
Häuser, wo die kaiserlichen Gesandten wohnten und wollte diese selbst 
ermorden, so daß es den Consuln nur mit Mühe gelang, sie unverletzt aus
	        
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