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VI. Der Jülich-Clevische Erbschaftsstreit.
UI. Der 3ü[idi=Clevifdie ErbfchaFtsifreif.
(1609—1666.)
a. Die Ursache des Streites. Der Jülich-Clevische Erbschafts-
sireit hat für unsere Provinz eine große Bedeutung, weil durch ihn
die Hohenzollern festen Fuß in Westfalen und den rheinischen
Landen faßten und nach und nach ihre kraftvolle und segensreiche
Herrschaft auch über unsere engere Heimat ausdehnten.
Schon im 14. Jahrhundert war durch den Grafen Gerhard
von Jülich, der mit Margarete von Ravensberg vermählt war, die
Grafschaft Ra¬
vensberg an
das Haus Jü¬
lich im Rhein¬
lande gekom¬
men. Als Er¬
be seiner Ge¬
mahlin erhielt
er 1348 auch
die Grafschaft
Berg. Als im
Jahre 1511 mit
Wilhelm IV.
der letzte männ¬
liche Sproß der
Herzöge von
Jülich starb,
fielen Jülich,
Mark und Ra¬
vensberg an
den Herzog
Johann von
Cleve. Ihm
folgteWilhelm
der Reiche, der
Kurfürst Johann Sigismund von Brandenburg. Nach einem Bilde von 1635. 1592 starb. Cr
hinterließ nur
einen Sohn, Johann Wilhelm, der kinderlos und geisteskrank war
und 1609 ins Grab sank, ohne daß die Erbfolge fest bestimmt war.
Mit seinem Tode begann der Erbfolgestreit.
b. Die Erben. Natürlich machten viele, die nur irgend mit dem
Hanse Jülich-Cleve verwandt waren, Ansprüche auf die schönen und
reichen Crbländer. Herzog Johann Wilhelm hatte vier Schwestern.
Die älteste, Marie Eleonore, hatte sich mit dem Herzog Albrecht
Friedrich von Preußen vermählt, nachdem ihr vorher mit Be¬
stätigung des deutschen Kaisers die Erbfolge in den clevifchen