Full text: Bilder aus der Geschichte der Provinz Westfalen

30 II. Die Unterwerfung der Sachsen durch die Karolinger. 
ruhrs schlug wilder als je zuvor empor. Burgen und Kirchen und 
alles, was sonst an die Herrschaft der verhaßten Franken erinnern 
konnte, wurde in wilder Wut niedergerissen. Das ganze Land 
zwischen Weser und Rhein rauchte von Mord und Brand 779 er¬ 
schien Karl wieder auf dem Kampfplatze. Der Schrecken seiner An¬ 
kunft zerstreute bald die Scharen der Empörer. Widukind zog sich 
bis hinter die Weser zurück. Die Sachsen gelobten aufs neue Ge¬ 
horsam und ließen sich in Menge taufen. Die sächsischen Edlen, die 
ihren Paderborner Eid gebrochen hatten, wurden mit dem Verlust 
ihrer Erbgüter bestraft, die dem Könige verfielen und von ihm mit 
Karl der Große unterwirft die Sachsen. Nach einem Gemälde im Kaiserhaus zu Goslar. 
möglichst zuverlässigen Männern besetzt wurden. Bis zum Jahre 
782 trat nun Ruhe ein. Karl machte Sachsen zu einer Provinz 
des Frankenreiches, führte fränkische Verwaltung ein und erließ das 
erste Gesetz für das neugewonnene Reichsland. Hart waren die 
Strafen, die das Gesetz verhängte. In den Kapitularen von Pader¬ 
born heißt es: 
Wenn jemand gewaltsam in die Kirche dringt und sich etwas aneignet 
oder die Kirche durch Feuer vernichtet, so soll er es mit dem Leben büßen. — 
Wenn einer einen Bischof, Presbyter oder Diakonus tötet, soll mit Enthauptung 
bestraft werden. — Wenn jemand nach der Heiden Sitte glauben sollte, ein 
Mann oder ein Weib sei behext, und deswegen sie verbrennt, der soll es mit 
dem Leben büßen. — Wir befehlen, daß die Körper christlicher Sachsen zu den 
Kirchhöfen gebracht werden und nicht zu den heidnischen Begräbnisstätten. Wenn 
einer den Körper des Toten nach der heidnischen Sitte verbrennt und so die 
Knochen zu Asche verwandelt, soll es mit dem Leben büßen. — Es sollen alle 
Kirchen Christi, die in Sachsen gebaut und geweiht werden, größere Ehre haben, 
als die Heiligtümer der Götzen sie genossen. — Auch befehlen wir, daß alle den 
zehnten Teil ihrer Habe und ihrer Arbeit den Kirchen und Geistlichen abtreten. — 
Wer hinfort im Volk der Sachsen ungetanst sich verstecken will und zur Taufe 
zu kommen unterläßt und Heide bleiben will, der soll des Todes sterben. —
	        
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