— 188 —
kann von seinen Mitbürgern zum Kirchenvorsteher erwählt werden und
muß dann dieses Amt eine Reihe von Jahren versehen. Ein Kirchen¬
rechnungsführer verwaltet das Vermögen der Kirche und muß alle
Jahre Abrechnung darüber vorlegen. Staat und Kirche haben also
überall gemeinsam für äußere Ordnung gesorgt und es ihren Gliedern
ermöglicht, ein ruhiges und stilles Leben in aller Gottseligkeit und
Ehrbarkeit zu führen.
143+ Unsere Schulen.
1. Durch die allgemeine Volksschule und den Schulzwang ist die
gesamte Volksbildung auf eine höhere Stufe gestiegen; denn allerlei
Erfindungen und Entdeckungen fordern jetzt mehr Kenntnisse als früher
notig waren. Wer darum einen selbständigen Lebensberuf ergreifen
will, der darf auch nach der Schulzeit das Lernen noch nicht ganz
aufgeben, sondern muß sich auf die eine oder andere Weise weiter
auszubilden suchen. Für seine Beamte hat der Staat bestimmte Vor¬
schriften erlassen, nach welchen solche Ausbildung geschehen muß, und
Schulen errichtet, in denen es geschehen kann. Als höchste Schulen
des Landes gelten die Universitäten. Ihnen sind die Priesterseminare,
die Tierarzneischuleu, die technischen Hochschulen, die Kunstschulen,
Me Forst- und Bergakademien und andere ähnliche Anstalten fast
gleich zu achten. Für die künftigen Ackerbauer, Handwerker und
Kaufleute sind in den Städten und manchen großem Dörfern Land-
wirtschaftsschnlen, Handwerker- und Handelsschulen errichtet, in denen
die Lehrlinge besondern Unterricht erhalten, und je besser sie vorher
iu der Volksschule gelernt haben, desto größer« Nutzen haben sie
nachher von diesen Fortbildungsschulen. Wer sich eine höhere Bildung
erwerben will, als sie die Volksschule und ihre Fortbildungsschulen
bieten, dem ist auf Mittelschulen oder höhern Schulen: Realschulen
und Gymnasien dazu Gelegenheit geboten. Zum Besuche solcher
Schulen kann niemand gezwungen werden, die Schüler derselben müssen
deshalb auch Schulgeld bezahlen. Die meisten Lehrer höherer Schulen
haben auf Universitäten studiert; sie heißen darum akademisch gebildete
Lehrer und führen gewöhnlich den Titel: Oberlehrer, Doktor oder
Professor. Wer die obern Klassen der höhern Schulen mit gutem Er¬
folge besucht, erlangt damit die Befähigung, in gewisse Beamten¬
stellungen eintreten zu können. — Für die Mädchen sind zu höherer
Bildung die höhern Tochterschulen eingerichtet. — Theater, Konzerte,
Lesehallen, Bibliotheken, Museen, Ausstellungen und dergl. Einrich¬
tungen geben strebsamen Menschen auch nach der Schulzeit noch Gelegen¬
heit, sich weiter auszubilden und größere Kenntnisse zu sammeln.
2. Alle Volksschullehrer haben jetzt gleiche Vorbildung, ob sie in
der Stadt oder auf dem Dorfe angestellt sind. Dasselbe gilt von den
akademisch gebildeten Lehrern der höhern Schulen. Jeder Lehrer muß vor
der Anstellung durch Prüfungen beweisen, daß er imstande ist, das