Full text: Geschichte für katholische Schulen (Nr. 5)

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Geschichte. 
I 
verdrängt wurden. 1812 erfand ein Engländer die erste Lokomotive. Wenig 
später legte er die erste Eisenbahn an. Von England kam diese Erfindung 
auch nach Deutschland. 1838 wurde zwischen Berlin und Potsdam die erste 
preußische Eisenbahn erbaut. 1833 erfanden zwei deutsche Gelehrte den 
Telegraphen, der mit Blitzesschnelle Nachrichten in die weite Welt trug. — 
Handel und Verkehr wurden jedoch in jener Zeit dadurch stark behindert, daß 
an den Grenzen jedes deutschen Staates Zölle entrichtet werden mußten. 
Preußen hatte am meisten darunter zu leiden, weil sich fremde Staaten quer 
durch sein Gebiet zogen. Deswegen schloß es mit den deutschen Nachbar¬ 
staaten Verträge, die alle Eingangs-, Durchgangs- und Ausgangszölle beseitigten. 
So entstand der deutsche Zollverein. Mit dem Beginn des Jahres 1834 
wurden alle Zölle für den Verkehr in den Gebieten des Zollvereins aufgehoben. 
Die Waren aus fremden Ländern werden nur einmal bei ihrer Einführung 
in das Zollgebiet verzollt. Den Gewinn teilten die Länder nach ihrer Ein¬ 
wohnerzahl. Der freie Verkehr im Inneren des Zollgebiets förderte den 
Handel, brachte die deutschen Stämme in nähere Berührung und hob das An¬ 
sehen Deutschlands im Auslande. Die Einführung eines einheitlichen Zoll¬ 
gewichts trug auch viel dazu bei, Handel und Verkehr zu erleichtern. 
Xi. Friedrich Wilhelm IV. (1840—1861). 
1. Ter Streit um die Verfassuug. Als Friedrich Wilhelm IV. die Regierung 
antrat, gelobte er, daß er „ein gerechter Richter, ein treuer, sorgfältiger, warm¬ 
herziger Fürst und ein christlicher König" sein wolle. Dieses Gelübde hat er ge¬ 
halten. Sofort begnadigte er verdienstvolle Männer, die wegen ihrer freien 
Gesinnung in Haft gehalten wurden, wie Ernst Moritz Arndt und den Turnvater 
Jahn. Dadurch erwarb er sich die Liebe und Dankbarkeit seiner Untertanen. 
Viele glaubten, nun sei die rechte Zeit gekommen, um dem Volke Anteil an 
der Regierung des Landes zu verschaffen, und angesehene Männer baten den 
König, er möge dem Lande die schon 1815 verheißene Verfassung geben. 
Der König gab schließlich nach und ließ am 18. März öffentlich bekannt¬ 
machen, daß er die erbetene Verfassung gewähren wolle. Freudig strömte ein 
großer Volkshaufe nach dem Schlosse, um dem Könige zu danken. Auf 
unaufgeklärte Weise gingen jedoch zwei Schüsse los, so daß es zwischen den 
Bürgern und dem Militär zu einem erbitterten Kampfe kam. Um das 
Volk zu beruhigen, gab ihm der König eine „vorläufige Verfassung", die 
1850 durch eine dauernde ersetzt wurde. 
2. Die preußische Staatsberfassimg. Der König hat das Recht, feine Minister 
zu ernennen und zu entlassen, Strafen zu mildern oder ganz zu erlassen. ^Be¬ 
gnadigungsrecht.^ Er ist Oberbefehlshaber des Heeres in Krieg und Frieden 
und besetzt die Stellen im Heere und in der Verwaltung des Staates. Seine 
Anordnungen sind jedoch erst dann gültig, wenn sie ein Minister mit unterzeichnet 
hat. Dieser übernimmt dann zugleich die Verantwortung dafür; denn der 
König ist „unverletzlich und unverantwortlich". Ihm zur Seite steht der Land-
	        
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