5] Hohenzollerische Lande. 203
sondern zu dem heiligen Reich als ein zerbrochen Raubhaus
gehören solle" *).
4. Von der Zerstörung der Vnrg bis zur Teilung in
Hechingen und Sigmaringen (1423—1576).
Wie so oft das Unglück läuternd wirkt, so geschah es auch
hier. Eitelfritz setzte sich durch sparsame und umsichtige Haus¬
haltung in den Stand, manche verpfändete Besitzung seines
Hauses wieder einzulösen. Er beugte auch neuer Teilung vor,
indem er zum alleinigen Erben seinen Erstgeborenen Jost Ni¬
kolaus I. machte. Dieser, beim Tode seines Vaters 1437:
noch minderjährig, stand zuerst unter der Vormundschaft seines
Oheims, des inzwischen viele Jahre heimatlos umhergeirrten
Öttingers. Auch den hatte das Unglück friedfertig, still und
fromm gemacht; er beschloß sein Leben 1443 auf einer Wall¬
fahrt nach dem heiligen Lande. Spater nahm sich der Mark¬
graf Albrecht Achilles von Brandenburg des einzigen Sprößlings
der schwäbischen Linie feines Hauses väterlich an, und dieser
Fürsorge des Stammesgenosfen verdankt die schwäbische Linie
ihr erneutes Aufblühen. Albrecht Achilles stiftete 1445 die
Eheverbindung des jungen Grasen Jost Nikolaus mit der Gräfin
Agnes von Werdenberg, half durch seine Fürsprache bei Kaiser
Friedrich III., daß der Bann gelöst wurde, der die Hohenzollern
dreißig Jahre hindurch ihrer Stammburg beraubte, war auch
an deren Wiederaufbau 1454 behülflich und vermittelte die
Aufhebung eines von Eitelfriedrich in der äußersten Bedrängnis
mit Württemberg abgeschlossenen Erb- und Dienstvertrages.
Graf Jost Nikolaus wurde und blieb deshalb ein treuer An¬
hänger des Markgrafen, folgte ihm 1479 sogar im Kriege
Brandenburgs gegen Pommern zusammen mit seinem Sohne
Eitelfritz II. Tieser knüpfte nach der glücklichen Beendigung
des Feldzugs die Verbindung der beiden hohenzollerischen Linien
noch fester durch die Heirat mit der Markgräfin Magdalme
von Brandenburg. Mit ihr kehrte er nach seines Vaters
Tode 1488 in die schwäbische Heimat zurück. Vorher aber
schloß er für sich und seine Brüder mit dem kurfürstlichen Haufe
in Brandenburg einen Erbvertrag, wonach für den Fall
des Erlöschens der schwäbischen Hohenzollern das Haus Branden¬
burg die Erbfolge erhielt. Später erwarb er durch Kurfürst
Joachim I. 1505 das Reichserbkämmereramt und wurde so
„ *) Vgl. Belagerung der Burg Hohenzollern von Schmid, und
Marck, Stammschloß Hohenzollern.