Full text: Deutsche Landes- und Provinzialgeschichte

5] Hohenzollerische Lande. 203 
sondern zu dem heiligen Reich als ein zerbrochen Raubhaus 
gehören solle" *). 
4. Von der Zerstörung der Vnrg bis zur Teilung in 
Hechingen und Sigmaringen (1423—1576). 
Wie so oft das Unglück läuternd wirkt, so geschah es auch 
hier. Eitelfritz setzte sich durch sparsame und umsichtige Haus¬ 
haltung in den Stand, manche verpfändete Besitzung seines 
Hauses wieder einzulösen. Er beugte auch neuer Teilung vor, 
indem er zum alleinigen Erben seinen Erstgeborenen Jost Ni¬ 
kolaus I. machte. Dieser, beim Tode seines Vaters 1437: 
noch minderjährig, stand zuerst unter der Vormundschaft seines 
Oheims, des inzwischen viele Jahre heimatlos umhergeirrten 
Öttingers. Auch den hatte das Unglück friedfertig, still und 
fromm gemacht; er beschloß sein Leben 1443 auf einer Wall¬ 
fahrt nach dem heiligen Lande. Spater nahm sich der Mark¬ 
graf Albrecht Achilles von Brandenburg des einzigen Sprößlings 
der schwäbischen Linie feines Hauses väterlich an, und dieser 
Fürsorge des Stammesgenosfen verdankt die schwäbische Linie 
ihr erneutes Aufblühen. Albrecht Achilles stiftete 1445 die 
Eheverbindung des jungen Grasen Jost Nikolaus mit der Gräfin 
Agnes von Werdenberg, half durch seine Fürsprache bei Kaiser 
Friedrich III., daß der Bann gelöst wurde, der die Hohenzollern 
dreißig Jahre hindurch ihrer Stammburg beraubte, war auch 
an deren Wiederaufbau 1454 behülflich und vermittelte die 
Aufhebung eines von Eitelfriedrich in der äußersten Bedrängnis 
mit Württemberg abgeschlossenen Erb- und Dienstvertrages. 
Graf Jost Nikolaus wurde und blieb deshalb ein treuer An¬ 
hänger des Markgrafen, folgte ihm 1479 sogar im Kriege 
Brandenburgs gegen Pommern zusammen mit seinem Sohne 
Eitelfritz II. Tieser knüpfte nach der glücklichen Beendigung 
des Feldzugs die Verbindung der beiden hohenzollerischen Linien 
noch fester durch die Heirat mit der Markgräfin Magdalme 
von Brandenburg. Mit ihr kehrte er nach seines Vaters 
Tode 1488 in die schwäbische Heimat zurück. Vorher aber 
schloß er für sich und seine Brüder mit dem kurfürstlichen Haufe 
in Brandenburg einen Erbvertrag, wonach für den Fall 
des Erlöschens der schwäbischen Hohenzollern das Haus Branden¬ 
burg die Erbfolge erhielt. Später erwarb er durch Kurfürst 
Joachim I. 1505 das Reichserbkämmereramt und wurde so 
„ *) Vgl. Belagerung der Burg Hohenzollern von Schmid, und 
Marck, Stammschloß Hohenzollern.
	        
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