Full text: Brandenburgische Geschichte bis zu Friedrich dem Großen (H. 6)

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Auf Friedrich I folgte in der Mark sein zweiter Sohn, Friedrich II 
mit den eisernen Zähnen, welcher 1440—1470 regierte. Er 
war ein besonnener und energischer Fürst, mischte sich wenig in die 
Reichsgeschäfte und verwandte alle seine Kraft auf die Förderung 
seines Landes. Ihm gelang es, die Macht der märkischen Städte 
herabzudrücken, welche sich in den unruhigen Zeiten zu fast völliger 
Selbständigkeit erhoben hatten, untereinander gegen jede Vergewalti¬ 
gung verbunden waren nnd an dem Hansabunde einen starken Rück¬ 
halt besaßen. Die Gelegenheit gaben dem Kurfürsten die Städte 
Berlin und Kölln. Diese Städte hatten im Jahre 1307 sich zu 
einer vereinigt, auf der langen Brücke, die sie verband, ein gemein¬ 
schaftliches Rathaus erbaut und einen gemeinsamen Rat eingesetzt, 
von dessen Mitgliedern ein Drittel Kölln und zwei Drittel Berlin 
angehörten. Berlin besaß die völlig freie Selbstregierung mit Ein¬ 
schluß der höchsten Gerichtsbarkeit, und so sehr war der Rat die 
höchste Obrigkeit in der Stadt und deren 20 Dörfer umfassenden 
Weichbild, daß selbst der Kurfürst der Genehmigung des Rates be¬ 
durfte, wenn er in die Stadt anreiten und hier in seinem Hause 
Hof halten wollte. Indessen auch in Berlin, wie in vielen anderen 
Städten, haderten damals die Gewerke und die Gemeinde mit dem 
Rate, der sich aus den Geschlechtern ergänzte, und die Zwietracht 
wurde hier so groß, daß die Gewerke sich Beschwerde führend an 
den Kurfürsten wandten nnd seinen Beistand anriefen. Da erlangte 
Friedrich im Jahre 1442 mit 600 Reitern, nicht ohne Zuthun der 
Gewerke, den Eintritt in die Stadt, nnd nun traf er Anordnungen, 
welche die Stellung der Stadt zu dem Landesherrn völlig umge¬ 
stalteten. Die Verbindung der beiden Städte wurde aufgelöst; jeder 
wurde ein eigner Rat, meist aus den Gewerken, gegeben und für 
den jährlich neu zu wählenden Rat sollte die landesherrliche Be¬ 
stätigung eingeholt werden. Ferner verlor Berlin die Gerichts¬ 
barkeit und auch das Recht, mit anderen Städten Bündnisse zu 
schließen. Endlich wurde, um die beiden Städte in Abhängigkeit zu 
erhalten, auf der Stelle, wo jetzt das Königliche Schloß steht, eine 
landesherrliche Burg erbaut. Ein so kräftiges und erfolgreiches 
Vorgehen gegen die mächtigste Stadt verfehlte natürlich nicht, auf 
die übrigen märkischen Städte einen tiefen Eindruck zu machen; auch
	        
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