Vorbemerkungen.
„Nachdem Seme Majestät der Kaiser und König durch Allerhöchste Ordre
vom 30. August 1889 den Vorschlägen des Staatsministeriums, das Unter¬
richtswesen betreffend, Ihre Genehmigung zu erteilen geruht haben, schreibt
die Generalverfügung des Herrn Ministers der geistlichen pp. Angelegenheiten
vom 18. Oktober 1890 U. III. Nr. 1038 I. Ang. wegen des Geschichtsunter¬
richts in den Volksschulen, den Mittelschulen und den höheren Mädchen¬
schulen vor:
a) die vaterländische Geschichte ist jedenfalls bis zum Regierungsantritt
Seiner Majestät Kaiser Wilhelm des Zweiten weiterzuführen;
b) der Unterricht ist sowohl auf der Mittel- als auch auf der Oberstufe
zu geben;
c) in demselben sind aus der Oberstufe die Verdienste der preußischen
Herrscher um das Volkswohl besonders hervorzuheben;
d) wo die besonderen Verhältnisse einer Schule Kürzungen nötig machen,
dürfen dieselben nicht auf Kosten der Geschichte der neueren Zeit ge¬
schehen^ sondern es ist dann ein späterer Ausgangspunkt für die Ge¬
schichtserzählung zu wählen."
Nicht eine sühlbare Lücke in der geschichtlichen Schulbuchlitteratur auszu-
zusüllen oder etwas Neues und Musterhaftes zu bieten, ist des vorliegenden
Werkchens Bestimmung. Es soll vielmehr Ansängern im Amte die Vorbe¬
reitung ans den Geschichtsunterricht, für welchen die Vorschriften des
vor ged achten Ministerial-Er lafses zur Ausführung gebracht werden,
erleichtern. Seine Entstehung verdankt das Büchlein den Vorbereitungen,
welche der Versasser sür die Lehrseminaristen ausgearbeitet, um zu zeigen,
daß den Kindern der Volksschule nur die einfachsten geschichtlichen Verhältnisse
dargeboten werden dürfen, und um die angehenden Lehrer zu befähigen, den
durchzuarbeitenden Unterrichtsstoff der Fassungskraft des Schülers angemessen
vorzutragen. Es genügt nicht, den Lehrseminaristen Regeln für die Stoffaus-