Full text: Geschichte Deutschlands von der älteren Zeit bis zur Gegenwart

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Landesherrn nur der Adel, die Köllmer und Städte Grundeigentum auf 
t en>'2 lo!iCn‘ r- ; lc Wcn ^bste der Scharwerksdienste wurden 
freilich erst 18-1 Aufgehoben, und den gespannfähigen Bauern gestattet, 
die Hand- und Spanndienste durch einmalige Zahlung des 25fachen 
Betrages des einjährigen Wertes derselben abzukaufen. 
s. Stadteordnung. 1808. Seit dem 30jährigen Kriege war 
*;u selbständigkelt der städtischen Behörden immer mehr gesunken und 
der ehemals so lebendige Gemeingeist war fast gänzlich' geschwunden. 
Bürgerschaft und Magistrat konnten in Preußen über das städtische Ge¬ 
meinwesen nicht selbständig entscheiden; denn die Kriegs- und Domänen- 
kammer durfte über alle Angelegenheiten bestimmen. Daher kam es daß 
sich itntcr den Bürgern keine Geschästskenntnis und Aufopferungsfähigkeit 
für die Gemeinde ausbildete. Diesem Zustande wollte Stein ein Ende 
machen, und so erschien (1808) eine Städteordnung, nach welcher die 
Ltadtgemeinden das Recht erhielten, ihre Angelegenheiten und ihr Ver¬ 
mögen unter der Oberaufsicht des Staates selbst zu verwalten. Die 
Organe dieser Selbstverwaltung waren fortan der Magistrat und die 
von ien Burgern gewählte Versammlung der Stadtverordneten (zwei 
beigeordnete Behörden). Das Amt der Stadtverordneten war ein Ehren¬ 
amt, und auch nicht alle Magistratsmitglieder erhielten Besoldung. Durch 
das uneigennützige Zusammenwirken so vieler Kräfte in den Städten ist 
viel Segen gestiftet. So wirken z. B. heute in Berlin über 10000 
fi'cttmUtg und unentgeltlich als Stadträte, Stadtverordnete, 
Jjmfenmte, als Mitglieder bei der Steuereinschätzung, Schul- und Armen¬ 
pflege u. s. w. 
Gewerbefreiheit. Zur Zeit Friedrich Wilhelnis III. wurde (1810) 
das Zunft- unb Juuungsweseu aufgehoben und die Gewerbefreiheit 
eingeführt. Dadurch sollte jedermann, der zur Betreibung eines Haudwerks 
fähig war, in den Stand gesetzt werden, sein Gewerbe zu betreiben sobald 
er an den Staat eine niedrige Gewerbesteuer zahlte. Auf diese Weise 
wurde freilich der Wetteifer und die Vervollkommnung der Gewerbe er¬ 
höht; aber die Zahl der Handwerker wurde auch allmählich so groß, daß 
bis auf den heutigen Tag bei vielen eine Verarmung eintrat. 
Steins Flucht. Hardenberg. Stein hatte sich die Befreiung 
Deutichlaiids zum Ziele gesetzt und stand daher in Beziehung zu einflu߬ 
reichen Männern Deutschlands und Österreichs. Ein Bries von ihm geriet 
jedoch in franzöfifche Hände, und Napoleon gab in feinem Zorne den Be¬ 
fehl, daß Stein verhaftet würde. Letzterer mußte daher fliehen und lebte 
einstweilen in Österreich. — Steins Nachfolger, der Minister von Harden¬ 
berg, bemühte sich aber, die heilsamen Verbesserungen im Staate sortzu- 
besaß aber auch die Geschicklichkeit, es dem argwöhnischen 
.capoleon zu verbergen, daß Preußeu auf feilte dereiustiqe Befreiung hin¬ 
arbeite. y 
Scharnhorst und die allgemeine Wehrpflicht. In Kriegsange- 
legenhetten half dem Könige der vortreffliche General Scharnhorst. Dieser 
war der Sohn eines hannoverschen Bauern und hatte sich dem Soldaten- 
stande gewidmet. Seine militärischen Schriften erregten derartige Aufmerksam - 
fcit, daß man ihn nach Berlin an die Kriegsakademie berief und ihm den 
Adel verlieh. Bvn Scharnhorst ging der Rat aus, daß jeder preußische 
Mann, wenn er eilten gefunden und kräftigen Körper habe, im Heere 
dienen solle, und fo richtete der König die allgemeine Wehrpflicht ein. 
Angeworbene Söldner wurden nicht mehr, wie bisher, ins Heer aufgenommen.
	        
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