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3f)tn folgte Wilhelm II., unter dem Bismarck zunächst
wieder freie Hand hatte. Aber da es für feinen Größenwahn
feine Umkehr gab, so begann er den Bogen so zu überspannen,
daß feiner getreuesten Gefolgschaft angst und bange wurde.
Eine Reihe van Blamagen, namentlich auch ein Krakeel mit
der Schweiz, die bei aller Nachgiebigkeit dach einen preußischen
Polizeibeamten ausgewiesen hatte, der auf ihrem Boden lock-
spitzelte, erschütterten selbst feinen diplomatischen Ruf. Die
Kartellratten begannen unruhig auf dem Schiffe hin und her
zu rennen, das offensichtlich zwischen die Klippen geriet, und
die ultramontane Presse fand das geflügelte Wort: Es gelingt
nichts mehr.
Als letzten Rettungsanker betrachtete Bismarck die „mili¬
tärische Lösung" der Arbeiterfrage, die Erstickung der Ar¬
beiterbewegung in Strömen von Blut. Zwar hatten die
Arbeiter genugsam gezeigt, daß sie sich durch feine Lock-
fpitzelei vor die Kleinfalibrigen jagen ließen, um ein
bankerottes System wieder zahlungsfähig zu machen. Allein
Bismarck rechnete damit, daß er sie auf die Straße treiben
würde, wenn er ihnen durch einen Staatsstreich das all¬
gemeine Wahlrecht raubte. Diesen Staatsstreich aber bereitete
er vor, indem er im Oktober 1889 dem Kartellreichstage einen
Gesetzentwurf vorlegte, der das Sozialistengesetz verewigen
sollte, mit Verstärkung der „richterlichen Garantien" und
ein paar anderen Milderungen derselben komischen Art. Bis¬
marck wußte, daß die Nationalliberalen hierauf nicht eingehen
würden, da das „Unglücksgesetz", das die Sozialdemokratie
immer gewaltiger anschwellen ließ, auch in liberalen Kreisen
arg verrufen war. Immerhin dachten sie noch kläglich genug,
für ihre Zustimmung zur Verewigung des Gesetzes nicht mehr
zu verlangen als den Verzicht auf die polizeilichen Aus-
weifungsbefugniffe des § 28, die sich von allen zweischneidigen
Bestimmungen des Gesetzes als die zweischneidigsten erwiesen
hatten und selbst schon bet den beschränktesten Polizeifeelen
anrüchig geworden waren. Selbst die Junker waren bereit,
für das also „gemilderte" Gesetz zu stimmen, und auch der
Kaiser befürwortete feine Annahme im Kronrat. Bismarck
aber widersetzte sich, nicht jedoch so, daß er öffentlich und
offiziell das „gemilderte" Gesetz für unannehmbar erklärte,
sondern hinter den Kulissen die Junker durch zweideutige
Redensarten ermunterte, gegen das Gesetz zu stimmen, falls
die polizeilichen Ausweifungsbefugniffe des § 28 gestrichen
würden. Und als dies in zweiter Lesung geschah, stimmten