Commodatum — Condictio.
stimmten Orte seinen Aufenthalt nahm, mußte
jedoch auch vou da wiederum uud zwar nach Bri-
tauuieu entfliehen.
Commodätum, Leihvertrag, wodurch ein Ge¬
genstand unter der Bedingung der unversehrten
Zurückgabe einem Andern unentgeltlich zum Ge¬
brauche übergeben wurde.
Cominödus, L. Aelius Aurelius, dem
Marc Aurel zu Lanuvium von der Faustina ge¬
boren am 31. August 161 n. C., obwol Andere
ihn zu einem Sohn der Faustina von einem Gla¬
diator machen. Lampr. Comm. 1. Schon im
I. 166 empfing er den Titel Caesar, dann 172
den Beinamen Germaniens, als er wahrscheinlich
den Vater nach Germanien begleitete. Mit diesem
zog er nach dem Orient gegen den Avidins Cas-
sins im 175, 14 I. alt. Lampr. Comm. 2.
Im I. 176 wurde er Imperator, im I. 178
vermählte er sich mit der Crispina und folgte dem
Vater gegen die ins Reich eingebrochenen Ger¬
manen und Sarmaten. Dio Cass. 71, 33. Ca¬
pitol. M. Ant. 27. Auf dem Feldzuge starb
Mare Aurel plötzlich, ohne Schwierigkeit folgte
ihm Commodns. Mit den Germanen schloß er
ans Sehnsucht nach dem Leben in Rom einen
schmählichen Frieden (Dio Cass. 72, 2. Lampr.
Comm. 3.) und kehrte nach Rom zurück. Hier
überließ er sich ganz seiner gemeinen Natur und
seinem Hange zur Grausamkeit und unterlag bei
der Furchtsamkeit und Unselbständigkeit seines
Charakters vollständig dem Einfluß einer schlechten
Umgebung und seinen Günstlingen. Zwar wurde
sein Günstling Anteros ermordet, aber ein ande¬
rer, Perennis, nahm dessen Stelle ein und ty-
ranuisirte den Kaiser und das Reich bis zu seinem
Tode (186). Jedoch suchte er die Zucht im Heere
zu bewahren und zeigte sich uneigennützig, indem
er nicht nach Reichthümern trachtete. Sein Stnrz
wurde durch seine Strenge hervorgerufen, da das
Heer in Britannien durch Abgesandte seinen Tod
veranlaßte. Ihm folgte Kleander als Minister
(Dio Cass. 72, 9 f. Herod. 1, 8.). Er war
ursprünglich Freigelassener. Der Kaiser gab sich
mittlerweile seiner Leidenschast für Spiele hin,
woraus er große Summen verwendete und in
welchen er selbst als Gladiator auszutreten sich
nicht scheute. Herod. 1, 15. Lampr. Comm. 8.
Dadurch nnd durch die unmenschliche Preisgebnng
des Kleander an das Volk brachte sich Commodns
um den letzten Rest der Achtung bei den Römern
(Lampr. Comm. 7.), und das Uebermaß seiner
Grausamkeit führte am 31. Dee. 192, als er eben
den Tod der defignirten Consuln beschlossen hatte,
seine Ermordung herbei, nach welcher das Volk
sogar gegen seinen Leichnam wüthen wollte.
Lampr. Comm. 17. Dio Cass. 72, 22. Vgl.
Zürcher, Commodns, in Büdingers Untersuchun¬
gen zur rörn. Kaisergeschichte (1868) I, S. 223
—263.
Compensatio, Tilgung einer Schuld durch eine
gleichartige Gegenforderung, welche bei den Klagen
bonae fidei von selbst eintrat, während sie bei
actiones stricti iuris nur dann vorgenommen
werden durfte, wenn sie in die Proceßformel auf¬
genommen war.
Comperendinatio hieß die Festsetzung eines
gerichtlichen Termins aus den dritten Tag (dies
perendinus), welche soweit von den Parteien er-
259
beten als von dem Richtet angeordnet werden
konnte. In dem Formularprocesse heißt com-
per. der neue Termin, welcher angesetzt wurde,
weuu die Sache in dem ersten Termine nicht zur
Entscheidung gekommen war. Sie unterscheidet
sich von der ampliatio dadurch, daß in der
comper. eine Entscheidung folgen mußte. Auch
in dem Crirninalproeesse konnte sie angewandt
werden.
Compitalia f. Lar es.
Compromissum hieß der Vertrag der proces
sirendcn Parteien, sich dem Urtheilssprnche des
gemeinsam von ihnen zu wählenden Schiedsrich¬
ters (arbiter) zn unterwerfen, mit Stipnlirung
einer Geldstrafe für deu Wortbrüchigen. Für das
griechische Verfahren vgl. ’ETrizgoTrrj.
Compsa, Kä/jiipcc, j. Conza, Stadt der Hir-
piner in Sarnniuin an den Quellen des Anfidns.
Liv. 23, 1. 24, 20. 44.
Comum, Käfiov, j. Corno, Stadt im cisalpi-
nifchen Gallien, an der Westfpitze des Lacus La-
rius (Comersee), von den Römern, besonders von
Cäsar, der 6000 Kolonisten in ihr ansiedelte, zu
einer blühenden Colonie gemacht, welche zugleich
als Vorposten gegen die Älpenvölker diente. Be¬
rühmt war die Stadt durch ihre Eisensabricate;
der jüngere Plinius war hier geboren. Liv. 33,
46. Plin. ep. 1, 13.
Concäni, ein wilder cantabrischer Volksstamm
im nördlichen Hispanien, mit der Stadt Coneana.
Hör. od. 3, 4, 34. Mela 3, 1, 10.
Conclia s. Trinkgefässe.
Concilium, 1) jede Versammlung überhaupt,
ohne technischen Sinn. — 2) Versammlungen des
römischen Volks und zwar nur eines Theiles
desselben, z. B. d>r Plebejer im Gegensatze zu
comitia, s Comitia. — 3) Zusammenkunft der
Völker und Städte, welche zu einem Bunde ver¬
einigt waren, auch der Provinzialstädte, etwa wie
die neuere Landesgemeinde. Solche Bundesver¬
sammlungen hielten die Latiner, Etrusker, Sam¬
mler u. s. w., um die gemeinsamen Interessen zu
berathen.
Concordia, römische Personification der Ein¬
tracht, vornehmlich der Eintracht der Staats¬
bürger unter einander. Wenn Zwiespalt im
Staate beigelegt wurde, baute man der Concor¬
dia einen Tempel. Den ersten Tempel gelobte
ihr der Dictator Camillus im I. 367 v. C.
während eines Streites der Patricier und Ple¬
bejer; nach Beilegung desselben wurde er in der
Nähe des Forums erbaut. Flut. Catn. 42. Die
Gründung anderer Coneordiatempel s. Liv. 9,
46. 22, 33. Vlut. Graccli. 17. Livia weihete der
C. einen Tempel als der Eintracht der Ehe. Ov.
fast. 6, 631. Feste der Concordia am 16 Januar
und 30. März. Das. 1, 639. 3, 881. Darge¬
stellt wurde sie als Matrone, im linken Arme das
Füllhorn, in der rechten Hcint) einen Oelzweig
oder eine Schale.
Concublna ist eine mit einem unverheiratheten
Manne zusammenlebende uuverheirathete Frau nie¬
drigen Standes. Ein solches Verhältniß war ein
durchaus rechtliches, aber entbehrte aller rechtlichen
Folgen, welche die Ehe hatte. Die Kinder galten
als unehelich.
Condictio, 1) gemeinsame Verabredung, sodann
Ankündigung und Ladung; 2) jede persönliche Klage,