Full text: Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien

428 Furor — 
letzten Zeiten der Republik: l) C. Furnius, im 
I. 50 v. C. Volkstribun, ein Freund Cicero's 
{Cic. ad fam. 8, 11, 2.), im I. 49 Anhänger 
Cäsars, von welchem er mit einem Briefe an 
Cicero gesandt wurde {Cic. ad Alt. 9, 6, 6.), 
nach Cäsars Tode Anhänger des Antonius, so 
sehr ihm auch Cicero dies widerrieth. Cic. ad 
fam. 10, 25. Antonius gebrauchte ihn im pern- 
sinischen.Kriege als Vermittler bei dem Octavian, 
nahm ihn dann mit zum parthischeu Feldzuge 
im I. 39 und übertrug ihm (35) die Statthalter¬ 
schaft von Asien, in welcher Eigenschaft er einen 
Kampf mit dem flüchtigen Sext. Pompejus zu 
bestehen hatte. App. b. c. 5, 30. 137 ff. Nach 
des Antonius Besiegung begnadigte Octavian den 
Furnius, der im I. 29 zum Consnlar ernannt 
ward. Die späteren Jahre seines Lebens scheint 
er in Ruhe den Wissenschaften gewidmet zu haben. 
Auch als Redner wird er mit Ehren genannt. — 
Sein Sohn, 2) C. Furnius, kämpfte als Legat 
im I. 25 unter Augustus gegen die Geltiberer, 
welche er drei Jahre später als Statthalter von 
Spanien gänzlich unterwarf. Bio Cass. 54, 5. 
Er starb bald nach Erlangung des Eonsulates, 17 
v. C. — 3) Furnius, vielleicht des ebengenann¬ 
ten Sohn, wurde im I. 26 n. C. auf Befehl des 
Tiberius wegen Ehebruchs mit der Claudia Pulcra 
hingerichtet. Tac ann. 4, 52. 
Furor ist sowol völlige Raserei als Verrückt¬ 
heit, welche für den Menschen in rechtlicher 
Beziehung manche Folgen hat. So z. B. steht 
der furiosus unter der Cura seiner Agnaten 
und Ventilen, ist unzurechnungsfähig wegen ver¬ 
übter Verbrechen, kann keinen Vertrag eingehen 
u. s. w. 
Furtiiin (von ferre), der Diebstahl. Schon 
in den XII Tafelu gab es furtum manifestum, 
d. H. weuu der Dieb auf der That ertappt wurde, 
oder wenn jemand bei einer von dem Bestohlenen 
angestellten Haussuchung, die früher erlaubt war 
(doch mußte der Suchende nackend mit einem 
Gürtel unb einer Schüssel versehen erscheinen), als 
Dieb befunden wurde. Diesem furt. manifest, 
stand furtum nec manifestum gegenüber. Der 
für manifestus wurde gegeißelt und dem Be¬ 
stohlenen zugesprochen, der nec manifestus hatte 
Gabinii. 
den Werth des Gestohlenen doppelt zu ersetzen. 
Der für noctumus konnte impune gelobtet wer¬ 
den, ber für diurnus nur baun, wenn er sich mit 
einer Waffe gegen ben Besitzer wehrte. Später 
traten Milberuugen ein, inbem ber für mani¬ 
festus burch vierfachen Ersatz büßen sollte, unb 
auch anbere Mobificationen erfolgten. In der 
Kaiserzeit wurden einzelne Arten des Diebstahls 
als besonders strafbar bezeichnet und extra ordi- 
nem geahndet, z. B. Viehdiebstahl, Taschendiebe¬ 
rei, Einbruch (vgl. Effractor). Endlich aber 
konnte jeder Diebstahl als Criminalvergehen an¬ 
gesehen werden, und der Verletzte klagte nach 
seinem Belieben civil oder criminell. 
Fuscus Aristius s. Aristius Fuscus. 
Fustuarium f. Disciplina militaris, 10. 
Fusus, axQu-Axoq, die Spindel, und colus, 
rilu-Auzri, der Wocken. Die Spindel besteht aus 
zwei Theilen, der Stange, welche oben einen 
Haken zum Festhalten des Fadens hat, und bem 
Wirtel (turbo, verticillus, acfövSvlos), ber ant 
untern Theile um bie Stange herumgeht. Den 
Wocken, um welchen bie Wolle gebunben ist, hält 
bie Spinnerin in ber linken Hanb; mit der rech¬ 
ten zieht sie den um die Spindel gelegten Faden 
aus, und indem sie den Wirtel derselben mit dem 
Finger dreht, wird der Faden zugleich gedrellt 
und kegelförmig um die Spindel gewickelt. Ist 
dieselbe voll, so wird das Gespiunst abgestreift 
und in den Spinukorb (calathus) gelegt. S. 
Colus. Der Spindel bedient man sich schon bei 
Homer; sie ist bei ber Helena von Gold. Für 
die zu spinnende Wolle hat man ein eignes läng¬ 
lich rundes Körbchen von Flechtwcrk, bisweilen 
von Silber. Die Göttinnen erscheinen sogar mit 
goldener Spindel (iQvor\lÜY.azoL), besonders 
Athene als Vorsteherin der weiblichen Handarbei¬ 
ten. Auch bei den römischen Frauen ist das 
Spinnen (lanam facere) eine der hauptsächlichsten 
Beschäftigungen (Hör. ep. 1, 13, 14. Uv. met. 
4, 220 ff.), daher sie auch aus Statuen gewöhn¬ 
lich mit einer Spindel erscheinen. Der in das 
Hans bes Verlobten einziehenben Braut pflegte 
ein mit Wolle angelegter Wocken voraufgetra¬ 
gen zn werben. Das Spinnrad ist neuere-Er¬ 
findung. 
G. 
Gabäli, raßaXnig, eine gallische Völkerschaft in 
Aquitanien, südlich von den Arvernern, im Heut. 
Gerandau in den Cevenncit, trieb Bergbau und 
Viehz-ucht. Gaes. b. g. 7, 64. 75. 
Gabii, rdßioi, j. Ruinen bei Castiglione, St. 
in Latium zwischen Rom und Präneste am gabi- 
nischen See, eine der ältesten und mächtigsten 
Städte des klinischen Bundes, eine Gründung 
von Alba Longa. Romulns sollte hier erzogen 
sein (Flut. Rom. 6. Dion. Hai. 1, 84.); später 
bemächtigte sich Tarquinins Superbus ihrer durch 
List (Liv. 1, 53.), dann aber verfiel sie früh. 
Hör. ep. 1, 11, 17. Hier blühte ein alter ©ult 
der Juno. Die ungeheuern Steinbrüche der Ge¬ 
gend boten namentlich nach dem Brande Roms 
unter Nero zum Wiederaufbau der Stabt treff¬ 
liches Material (Gabinum saxum igni imper- 
viuni). Tac. ann. 15, 43. 
Gablna via, eine Straße, bie von Rom nach 
Gabii führte. Hier soll Camillns bie von Rom 
abzieheuben Gallier eingeholt unb fast gänzlich 
vernichtet haben. Flut. Cam. 29. Liv. 5, 49. 
Gabinii, ein plebejisches Geschlecht: 1) Gabi- 
nius, Befehlshaber zu Scobra in Jllyrien, 167 
v. C. Liv. 45, 26. — 2) Aul. Gabinins, 
Urheber einer lex tabellaria, 139 v. C. Vgl. 
Cic. legg. 3, 16, 35. — 3) A. Gab., fiel im 
'Kriege gegen bie Bunbesgenosscn, 89 v. C. Flor.
	        
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