428 Furor —
letzten Zeiten der Republik: l) C. Furnius, im
I. 50 v. C. Volkstribun, ein Freund Cicero's
{Cic. ad fam. 8, 11, 2.), im I. 49 Anhänger
Cäsars, von welchem er mit einem Briefe an
Cicero gesandt wurde {Cic. ad Alt. 9, 6, 6.),
nach Cäsars Tode Anhänger des Antonius, so
sehr ihm auch Cicero dies widerrieth. Cic. ad
fam. 10, 25. Antonius gebrauchte ihn im pern-
sinischen.Kriege als Vermittler bei dem Octavian,
nahm ihn dann mit zum parthischeu Feldzuge
im I. 39 und übertrug ihm (35) die Statthalter¬
schaft von Asien, in welcher Eigenschaft er einen
Kampf mit dem flüchtigen Sext. Pompejus zu
bestehen hatte. App. b. c. 5, 30. 137 ff. Nach
des Antonius Besiegung begnadigte Octavian den
Furnius, der im I. 29 zum Consnlar ernannt
ward. Die späteren Jahre seines Lebens scheint
er in Ruhe den Wissenschaften gewidmet zu haben.
Auch als Redner wird er mit Ehren genannt. —
Sein Sohn, 2) C. Furnius, kämpfte als Legat
im I. 25 unter Augustus gegen die Geltiberer,
welche er drei Jahre später als Statthalter von
Spanien gänzlich unterwarf. Bio Cass. 54, 5.
Er starb bald nach Erlangung des Eonsulates, 17
v. C. — 3) Furnius, vielleicht des ebengenann¬
ten Sohn, wurde im I. 26 n. C. auf Befehl des
Tiberius wegen Ehebruchs mit der Claudia Pulcra
hingerichtet. Tac ann. 4, 52.
Furor ist sowol völlige Raserei als Verrückt¬
heit, welche für den Menschen in rechtlicher
Beziehung manche Folgen hat. So z. B. steht
der furiosus unter der Cura seiner Agnaten
und Ventilen, ist unzurechnungsfähig wegen ver¬
übter Verbrechen, kann keinen Vertrag eingehen
u. s. w.
Furtiiin (von ferre), der Diebstahl. Schon
in den XII Tafelu gab es furtum manifestum,
d. H. weuu der Dieb auf der That ertappt wurde,
oder wenn jemand bei einer von dem Bestohlenen
angestellten Haussuchung, die früher erlaubt war
(doch mußte der Suchende nackend mit einem
Gürtel unb einer Schüssel versehen erscheinen), als
Dieb befunden wurde. Diesem furt. manifest,
stand furtum nec manifestum gegenüber. Der
für manifestus wurde gegeißelt und dem Be¬
stohlenen zugesprochen, der nec manifestus hatte
Gabinii.
den Werth des Gestohlenen doppelt zu ersetzen.
Der für noctumus konnte impune gelobtet wer¬
den, ber für diurnus nur baun, wenn er sich mit
einer Waffe gegen ben Besitzer wehrte. Später
traten Milberuugen ein, inbem ber für mani¬
festus burch vierfachen Ersatz büßen sollte, unb
auch anbere Mobificationen erfolgten. In der
Kaiserzeit wurden einzelne Arten des Diebstahls
als besonders strafbar bezeichnet und extra ordi-
nem geahndet, z. B. Viehdiebstahl, Taschendiebe¬
rei, Einbruch (vgl. Effractor). Endlich aber
konnte jeder Diebstahl als Criminalvergehen an¬
gesehen werden, und der Verletzte klagte nach
seinem Belieben civil oder criminell.
Fuscus Aristius s. Aristius Fuscus.
Fustuarium f. Disciplina militaris, 10.
Fusus, axQu-Axoq, die Spindel, und colus,
rilu-Auzri, der Wocken. Die Spindel besteht aus
zwei Theilen, der Stange, welche oben einen
Haken zum Festhalten des Fadens hat, und bem
Wirtel (turbo, verticillus, acfövSvlos), ber ant
untern Theile um bie Stange herumgeht. Den
Wocken, um welchen bie Wolle gebunben ist, hält
bie Spinnerin in ber linken Hanb; mit der rech¬
ten zieht sie den um die Spindel gelegten Faden
aus, und indem sie den Wirtel derselben mit dem
Finger dreht, wird der Faden zugleich gedrellt
und kegelförmig um die Spindel gewickelt. Ist
dieselbe voll, so wird das Gespiunst abgestreift
und in den Spinukorb (calathus) gelegt. S.
Colus. Der Spindel bedient man sich schon bei
Homer; sie ist bei ber Helena von Gold. Für
die zu spinnende Wolle hat man ein eignes läng¬
lich rundes Körbchen von Flechtwcrk, bisweilen
von Silber. Die Göttinnen erscheinen sogar mit
goldener Spindel (iQvor\lÜY.azoL), besonders
Athene als Vorsteherin der weiblichen Handarbei¬
ten. Auch bei den römischen Frauen ist das
Spinnen (lanam facere) eine der hauptsächlichsten
Beschäftigungen (Hör. ep. 1, 13, 14. Uv. met.
4, 220 ff.), daher sie auch aus Statuen gewöhn¬
lich mit einer Spindel erscheinen. Der in das
Hans bes Verlobten einziehenben Braut pflegte
ein mit Wolle angelegter Wocken voraufgetra¬
gen zn werben. Das Spinnrad ist neuere-Er¬
findung.
G.
Gabäli, raßaXnig, eine gallische Völkerschaft in
Aquitanien, südlich von den Arvernern, im Heut.
Gerandau in den Cevenncit, trieb Bergbau und
Viehz-ucht. Gaes. b. g. 7, 64. 75.
Gabii, rdßioi, j. Ruinen bei Castiglione, St.
in Latium zwischen Rom und Präneste am gabi-
nischen See, eine der ältesten und mächtigsten
Städte des klinischen Bundes, eine Gründung
von Alba Longa. Romulns sollte hier erzogen
sein (Flut. Rom. 6. Dion. Hai. 1, 84.); später
bemächtigte sich Tarquinins Superbus ihrer durch
List (Liv. 1, 53.), dann aber verfiel sie früh.
Hör. ep. 1, 11, 17. Hier blühte ein alter ©ult
der Juno. Die ungeheuern Steinbrüche der Ge¬
gend boten namentlich nach dem Brande Roms
unter Nero zum Wiederaufbau der Stabt treff¬
liches Material (Gabinum saxum igni imper-
viuni). Tac. ann. 15, 43.
Gablna via, eine Straße, bie von Rom nach
Gabii führte. Hier soll Camillns bie von Rom
abzieheuben Gallier eingeholt unb fast gänzlich
vernichtet haben. Flut. Cam. 29. Liv. 5, 49.
Gabinii, ein plebejisches Geschlecht: 1) Gabi-
nius, Befehlshaber zu Scobra in Jllyrien, 167
v. C. Liv. 45, 26. — 2) Aul. Gabinins,
Urheber einer lex tabellaria, 139 v. C. Vgl.
Cic. legg. 3, 16, 35. — 3) A. Gab., fiel im
'Kriege gegen bie Bunbesgenosscn, 89 v. C. Flor.