Vermischung Freier und Unfreier. Ceusualen. Ministerialen.
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Zeit bedeutete das Wort im allgemeinen höhere Unfreie. Später
aber, besonders seit dem 11. Jahrhundert, verstand man nur Dienst¬
leute des Königs und der geistlichen und weltlichen Großen dar¬
unter, die zu persönlicher Bedienung am Hofe oder als reisige Boten
und Geleitsmänner, auch wohl auf der Jagd, verwendet wurden,
namentlich aber im kriegerischen Gefolge des Herrn Bedeutung er¬
langten. Auch manche Freie begaben sich in solche ehrenvolle Dienst¬
barkeit. Nach und nach bildeten die Ministerialen einen erblichen
Stand und erhielten auch Güter zur Verwaltung, namentlich seit¬
dem die Verbindung zwischen Vasallen und Lehnsherren sich lockerte.
Von den Gütern bekamen sie dann den besonderen Namen.
Von großer Bedeutung wurden vor allen die kirchlichen Mini¬
sterialen. Mit ihnen besetzten Bischöfe und Äbte die Ämter ihrer
Hofhaltung und benutzten sie als stets schlagfertige Verteidigungs-
mannschaft gegen die Übergriffe der Laiengewalten, besonders der
adligen Vögte.
Für eine festere rechtliche Stellung der Ministerialen überhaupt
trat zuerst Heinrich II. (1002 —1024) ein und begann damit die
wahrhast königliche Politik des Schutzes und der Stärkung der
Schwachen. Sein Nachfolger Konrad II. (1024 — 1039) schritt
auf diesem Wege weiter und erkannte vor allem die Erblichkeit der
kleineren Lehen an. Seit dieser Zeit besonders sahen deshalb die
niederen Schichten des Volkes im Königtum den stärksten Rückhalt
ihrer Stellung. War doch erblicher Lehnsbesitz fast persönlichem,
nur mit bestimmten Leistungen belastetem Eigentum gleich. In
späterer Zeit gab es auch in den Städten Ministerialen; sie beglei¬
teten die Warenzüge, übernahmen auch wohl den Vertrieb von Er¬
zeugnissen und wurden so Vertreter des entstehenden Großhandels.
— Auf die Lage der Censualen und Ministerialen im allgemeinen
mußte das Lehnswesen deshalb günstig einwirken, weil es die Erb¬
lichkeit des Besitzes beförderte. Im 11. und 12. Jahrhundert er-