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Möbel 2CV Häuser, kurz alles, was die unglücklichen Bewohner besaßen,
ein Raub der Wellen geworden. An der ganzen Küste liegt totes Vieh,
zertrümmerte Möbel, Steine, Balten und zerstörte Häuser. Allein in
unserem Amte sind 20 Menschen dabei ertrunken und in den anderen
Aemtern eine ähnliche Anzahl. Alle Polders und Groden in Oftfries¬
land und Jeverland sind ein Raub der Wellen. Unser Zufluchtsort
ist die Kirche, wohin ich bereits 20 Oxhost frisches Wasser habe bringen
lassen. Gott behüte uns vor neuem Sturm. Hört ihr einen heftigen
Sturm aus Nordwesten wehen, so denkt Euch nur, daß wir armen Leute
nun verloren sind. Ich mag nicht mehr daran denken und will hiermit
schließen, auch sehlt es mir an Zeit, da ich wieder zum Deiche muß.
7<>. Grabschrift des Herzogs Peter Friedrich Ludwig.
Hier ruht Peter Friedrich Ludwig,
Herzog zu Oldenburg, Fürst v. Lübeck und Birkenfeld,
geboren den 17. Jannar 1755,
gestorben den 21. May 1829,
regierte vier und vierzig Jahre.
Vater dem Lande zu seyn, war ihm höchster Beruf.
v. Die posslxrzoglicbc Zeit.
A. Großherzog H>aul' Ariedrich August.
77. Proklamation des Großherzogs Paul Friedrich August
vom IS. März 1848.
— Einzelblatt. —
(Im März 1848 entstanden auch in Oldenburg Unruhen, hervorgerufen durch das
Bestreben nach einer Einigung Deutschlands und der Einführung einer landständischen
Verfassung. Wenn der Großherzog bisher dem Volke keinen Anteil an der Gesetz¬
gebung eingeräumt batte, so war dies die Schuld Dänemarks und Rußlands, die
ihn daran gebindert Hatten- Es wurde nunmehr bestimmt, es sollten 34 Ab¬
geordnete gewählt werd. a, die mit einer vom Landesherrn ernannten Kommission
den Entwurf eines Grundgesetzes beraten sollten. Nachdem darauf Deputationen
aus allen Teilen des Landes dem Großherzoge die Wünsche der Bevölkerung vor¬
getragen hatten, erließ dieser die nachstehende Proklamation:)
Allen getreuen Einwohnern des Herzogtums Oldenburg und der
Herrschaft Jever Meinen freundlichen Gruß.
Nach der Erlassung des Gesetzes vom 10. d. Mts., wodurch die
Beratung des Grundgesetzes über eine landständische Verfassung für das
Großherzogtum Oldenburg mit frei gewählten Abgeordneten des Landes
bestimmt ist, sind aus vielen Teilen desselben Mir Vorstellungen über¬
reicht, welche teils die Grundlagen des landständischen Verfassungswerkes
zum Gegenstände haben, teils sonstige Wünsche ausdrücken, deren Er-