Kursachsen kommt an die Wettiner (1423. 1425).
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und Stadt, Allstädt und der Grafschaft zu Brene, mit der Burggraf schuft
und dem Grafengerichte zu Magdeburg und Halle, und mit allen feinen
Herrlichkeiten, Würden, Ehren, Rechten, Mannen, Mannschaften, Lehen,
Lehnfchaften, Eigen, Eigenschaften, Pfändern und Landschaften, die zu
dem Herzogtums zu Sachsen von alters gehören, mit Straßen, dazu
gehörenden Grenzen, Gebieten, Gerichten, Wildbannen, Zöllen, Geleiten,
Städten, Märkten, Schlössern, Dörfern, Äckern, Wiesen, Hölzern, Wässern,
Weihern, Wiefenländern, Weiden, Landen, Leuten, Zeichen, Einkünften,
Renten, Nutzungen, Gütern, Ehren und Zugehörungen, wie man dieselben
dann mit besonderem Namen benennen mag, wo und an welchen Enden
sie gelegen find, nichts ausgenommen, wie denn die von alters dazu ge¬
hört haben, dazu gehören werden und mögen, und von Uns und dem
Reiche als Sehen herrühren, gnädig und mit solcher Pracht, wie sich denn
gelmret hat für diesen Tag, da dieser Brief gegeben ist, verliehen, die¬
selben fürder ihm und feinen Erben und Erbeserben im Manrtesgefchlechte
von Uns und von dem Reiche zu Sehen zu haben, zu halten und zu
genießen, wie des Kurfürsten und Kurfürstentums und Herzogtums mit
der Pfalz und Erzmarfchallamts und auch der Grafschaft zu Brene, Burg-
grafschaft und Grafengerichts zu Magdeburg uud Halle, Sehrtrecht und
Herkommen find, und weifen, fetzen, bringen und führen den obgenannten
Friedrich, feine Erben und Erbeserben in das vorgenannte Herzogtum
und Kurfürstentum und in alle und jegliche oben angeführte Freiheit und
Gerechtigkeit, sichere Gewähr und Besitzung in Kraft dieses Briefes von
jedermann ungehindert ein. — Uns hat auch der vorgenannte Friedrich
die gewöhnlichen Gelübde und Eide darauf gethan, Uns und dem Reiche
getreu, gehorsam und gewärtig zu fein, zu thun und zu dienen, wie denn
ein getreuer Kurfürst des Reiches feinem rechten Herrn, dem Römischen
Könige, zukünftigen Kaiser, verpflichtet ist zu thun ohne alle Gefährde.
Zur Urkund dieses Briefes versiegelt mit Unser Majestät Jnfiegel.
Gegeben zu Ofen nach Christi Geburt vierzehnhundert Jahr und dar¬
nach in dem füufundzwauzigsten Jahre am St. Peterstage ad vincula
(d. i. der 1. August), Unserer Reiche des ungarischen in dem neunund-
dreißigsten, des römischen in dem fünfzehnten und des böhmischen in dem
sechsten Jahre."
12. Die Schlacht bei Aussig (1426).
3n einer alten Chronik des 16. Jahrhunderts wird von der Schlacht
von Aussig (16. Juni 1426) erzählt:
„Im Jahre 1426 machten sich die meißnischen Herren auf und zogen
in die 30 000 stark nach dem Sande Böhmen. Es sammelten sich die
Herren mit dem reisigen Zeuge zu Freiberg in Meißen, dahin 16 Grafen
kamen, die sich mit auf diesen Zug begeben hatten, das Fußvolk hatte