64 Drangsale und Einäscherung Bautzens (1633. 1634).
worden, wenn einer käme, aber eine Stunde zuvor, ehe er gekommen ist,
ist er gestorben; sie haben dem Priester 6 Thaler gegeben und ihn
wieder zurückgehen lassen."
39. Drangsale und Einäscherung Bautzens (1633. 1634).
Frühjahr 1634 rückten die Sachsen gegen Bautzen heran,
welches der kaiserliche Oberst von Golz nach Verwüstung und Einäscherung
eines großen Teiles der Stadt aufgab. Kurze Zeit darauf liefen Gerüchte
um, daß nicht die Feinde, sondern die Bantzner Bürger selbst die Stadt
den Flammen übergeben hätten. Um diesen Verleumdungen entgegen*
zutreten, erließ der Rat unterm 28. Juli 1634 eine „Ehrenrettung der
Budißiner wegen Anschuldigung des Mordbrandes u. f. w." an den Kur¬
fürsten Johann Georg I. Wir entnehmen der Schrift folgendes:
„Als der gewesene kaiserliche Generalissimus von Friedland samt
dem größten Teile seiner Armee vor 9 Monaten vor diese Stadt kam
und dieselbe aufforderte, hat Euer Kurfürstlichen Durchlaucht damaliger
Kommandant der Herr Oberstlieutenant von Grubbach mit samt denen von
Land und Ständen gar beweglich uud inschriftlich versucht, weil er feine
so große Macht hätte, um erfolgreich Widerstand zu leisten, auch von
Succurs (d. i. Hilfe) keine Gewißheit hätte, daß er lieber bei Zeiten
einen ehrlichen Akkord (d. i. Vertrag) eingehen, als uns arme Leute,
unsre Weißer und Kinder, Leib und Leben, Religion und Privileg aus
einen Streich und in die Schanzen setzen wollte; so ist zum Akkord ge¬
schritten worden, in welchem der gewesene Feldmarschall von Jllo und
dessen Generallieutenant Terzky uns unter andrem versprochen haben,
daß wir mit allen Abschätzungen, Exekutionen (d. i. Urteilsvollziehungen),
Geld-Kontributionen (d. i. Beisteuern) u. dgl. gänzlich sollten verschont
bleiben oder doch, daß es aufs leidlichste und erträglichste sollte ange¬
stellt und die Verpflegung aus diesen ganzen Ländern und der Mark-
grasschast Niederlausitz genommen werden.
Als nach getroffnem Akkord Euer Kurfürstlichen Durchlaucht Gar¬
nison ab- und die Kaiserlichen dagegen eingezogen waren, und wir im
Hauptquartier Niederkaina durch die Unsern um Vollziehung des bewillig¬
ten Akkords haben anhalten und aufwarten lassen, haben die Unsern keine
Audienz erhalten können, sondern sich damit abweisen lassen müssen, daß
sich nicht gebühre, daß der römische Kaiser und dessen Generäle mit
seinen erbeigenen Unterthanen lange affordieren und sich ihnen verbindlich
machen sollten. Inzwischen, als wir im Hauptquartier haben also auf¬
warten lasten, ist uns in der Stadt und denen, so vom Lande herein¬
geflohen waren, zugemutet worden, 20000 st. zur Eortesir oder Ranzion
(d. i. Befreiung) von der Plünderung zu bewilligen. Solches ist auch ohne