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20. u. 21. Galgen. Die Germanen benutzten (nach
Tacitns) den dürren Baum als Galgen zum Erhängen der
Landesverräter und Überläufer, später gebrauchte man dazu
eingerammte Pfähle und Stämme. Der Galgen stand an der
Straße oder an Kreuzwegen, häufig auch auf Hügeln außer¬
halb des bewohnten Ortes. (Galgenhügel.) Ursprünglich
verwandte man frische Weidenzweige beim Erhängen, später
den Hanfstrick. Um die Strafe zu erhöhen, erhängte man
neben dem Missetäter noch Hunde und Wölse.
(„Wenn ein Mensch wegen Diebstahls ergriffen, gesetzlich
überwunden und nach dem Urteilsspruch des Fürsten gehängt
ist und an irgend einem Galgen sein Leben beendigt Hai,
so ..." Lex. Rip.)
22. DerPfahl trug meist etwa im oberen Viertel zwei
sich kreuzende, spitzauslaufende Querbalken, woran die Ver¬
urteilten aufgespießt wurden.
23. D a s R a d. Der Verurteilte wurde längs auf den
Reifen eines Wagenrades gebunden. (Vgl. Wappen von
Molsheim Fig. 213!) Man fuhr mit dem Wagen solange,
bis die Glieder des Ärmsten zerbrochen waren. Darauf flocht
man ihn aufs Rad und stellte ihn so auf einem Pfahl aus.
Die Radstange wurde auch senkrecht gestellt.
24. Folterzange. Das harmloseste der Folterwerk¬
zeuge.