— 10 — 
20. u. 21. Galgen. Die Germanen benutzten (nach 
Tacitns) den dürren Baum als Galgen zum Erhängen der 
Landesverräter und Überläufer, später gebrauchte man dazu 
eingerammte Pfähle und Stämme. Der Galgen stand an der 
Straße oder an Kreuzwegen, häufig auch auf Hügeln außer¬ 
halb des bewohnten Ortes. (Galgenhügel.) Ursprünglich 
verwandte man frische Weidenzweige beim Erhängen, später 
den Hanfstrick. Um die Strafe zu erhöhen, erhängte man 
neben dem Missetäter noch Hunde und Wölse. 
(„Wenn ein Mensch wegen Diebstahls ergriffen, gesetzlich 
überwunden und nach dem Urteilsspruch des Fürsten gehängt 
ist und an irgend einem Galgen sein Leben beendigt Hai, 
so ..." Lex. Rip.) 
22. DerPfahl trug meist etwa im oberen Viertel zwei 
sich kreuzende, spitzauslaufende Querbalken, woran die Ver¬ 
urteilten aufgespießt wurden. 
23. D a s R a d. Der Verurteilte wurde längs auf den 
Reifen eines Wagenrades gebunden. (Vgl. Wappen von 
Molsheim Fig. 213!) Man fuhr mit dem Wagen solange, 
bis die Glieder des Ärmsten zerbrochen waren. Darauf flocht 
man ihn aufs Rad und stellte ihn so auf einem Pfahl aus. 
Die Radstange wurde auch senkrecht gestellt. 
24. Folterzange. Das harmloseste der Folterwerk¬ 
zeuge.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.