Justcrnöe unseres Wo^kes
in bex äarofingifcßen Zeit.
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I StaalsiseBm.
Die regelmäßige Einteilung des Staates war die in Graf¬
schaften, welche sich in den meisten Fällen mit den Gauen deckten.
Sie zerfielen in Hundertschaftsbezirke. — Zwar werden Herzogtümer
erwähnt. Allein das war mehr eine geographische Bezeichnung,
die in althergebrachter Zusammengehörigkeit gewisser Landstriche
ihren Grund hatte, als die Benennung noch unter Herzogen fort¬
bestehender Verwaltungsbereiche. „In der eigentlichen Organisation
des Staates hatte das Herzogtum unter Karl keinen Platz."*) —
Die Grenzen wurden durch besonders eingerichtete Markgraf-
fchaften verteidigt. Im Norden lag zwischen Eider und Schlei**)
die dänische, zwischen Elbe und Kieler Busen***) die sächsische
Grenzmark. An der Saale, der natürlichen Grenze gegen das
Sorbenlandf), erstreckte sich die sorbische Mark. „Gegen Böhmen
hin war ursprünglich der Sitz des Grenzgrafen zu Regensburg.
Im Äüdosten deckten die kärntner, die pannonische und die Ostmark
das Reich. „Drei Grenzbezirke lassen sich, wenn auch in etwas
schwankender Scheidung, neben einander erkennen. Der älteste
ist die karantanische oder die Mark Kärnten, von ihren slovenischen
*) Waltz, D. B. G. Bd. III (1860), S. 319.
**) Waitz, ebenda S. 316.
***) Die Richtung des Limes beschreibt um 1075 Adam v. Bremen, Gesta
Hammaburg. eccles. pontif. II, 15 d. ©. n. Abt. S. 248 Sz. 219.
t) Einh. Ann. ad a. 782.
tt) Eichhorn, D. St. u. R. G. I, § 135.
Blume, Ouellensätze I. n
Staatliche
Einteilung.