Full text: Der Streit zwischen Kaisertum und Papsttum (H. 33)

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Braunschweig 
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Einleitung. 
3m Hinblick auf die Erbitterung, die der junge König Heinrich IV ——■ 
durch sein selbstherrliches Huftreten in Deutschland gegen sich erregt hat, ( 
wagt Gregor VII. einen Hngriff aus die Grundlagen der königlichen Macht 
(1). Die Herausforderung wird schroff zurückgewiesen (2), aber der (Erfolg 
der Bannbulle zeigt, daß der Papst die Hbneiauna der weltlichen dürsten ^ 
gegen den König und seine eigene Macht über die geistlichen richtig einge- 
schätzt hat (3). Die Früchte des Sieges entreißt ihm jedoch Heinrichs folge- J 
richtig durchgeführter Entschluß, durch Hbleistung der Kirchenbuße die Zu¬ 
rücknahme des Bannes zu erzwingen (4). Den langwierigen 3nDestiturftr<>it /j . 
beendet öqsH>oiimfer Knnfnrhat (5), das dwVesetzung der geistlichen Stellen L ^ 
von Papst und Kaiser gleichmäßig unabhängig zu machen scheint, tatsäch- 
lich aber nur das königliche Besetzungsrecht für imm?r mifheLt. 
Friedrich j. zeigt neben ehrlicher ^Achtung vor den päpstlichen Rech- 
ten (6)TcrTentschlossenen willen, keine unberechtigten Hnsvrüche aufkommen 
’j ZU lassen (7 u. 8), bei einer^zwiespälflgen Papstwahl gerecht zifentfichethen 'sin > 
(9) und dieser Entscheidung zum Siege zu verhelfen (10), muß aber schließ- 
lich im Frieden von Venedig das Spiel verloren geben (11). / I} > 
Weiteren nutzen zieht das Papsttum aus dem deutschen Kronstrette 
nach dem vorzeitigen Tode Heinrichs VI. (12 u. 13a), und das Laterankonzil 
von X.215 zeigt 3imQ£enj41I. als den anerkannten Beherrscher der gesam- 177" , , 
ten Christenheit (13b) SwarTsagt man in Deutschland schon laut über die ___ / 
in unersättlicher Geldgier sich bekundende Verweltlichung der Kirche (14), i 
und der Sachsenspiegel will das Hecht des Papstes, den König zu bannen, 1 ^ 
auf wenige Fälle beschränkt wissen (15), doch in dem erneuten Kampfe mit 
dem Papsttum erliegt wieder die staufische Macht (16); Rudolf von kjabs- 
bürg erbittet und erhält die päpstliche Bestätigung seiner Wahl (17)^^ ^ 
HnfT'äußerste steigert BortifcnVIIf hippnpstlichpir~^pnich<> (18), \V 
denen doch die tatsächliche Macht nicht mehr entspricht. Die deutschen Kur« f T"T ~ 
fürsten behaupten die Unabhängigkeit ihrer Wahl von päpstlicher Geneh- 
mtgung (19), und die unheilvolle Kirchenspaltung (20) gibt dem deutschen 
König noch einmal Gelegenheit, in rein kirchlichen Hngelegenheiten die 
führende Rolle zu spielen: dem von Siegmund geleiteten Konzil zu Kon-, 
ftQrci gelingt es, seine Macht zuallererst dem Papste, der es berufen, fühl- 
'"‘Bar zu machen (21). Doch der wieder geeinigten Kirche muß das König¬ 
tum weitgehende Zugeständnisse machen (22), und beizeiten beugt das 
Papsttum der Gefahr vor, sich wieder durch ein Konzil meistern lassen zu 
müssen (23). Bei der Abgrenzung des spanischen Kolonialbesitzes gebärdet 
sich HIe£artbei_yi. als Vertreter des christlichen 3mperiums, ohne den 3m- 
perator auch nur zu erwähnen (24). 
QueUenfammlung 11,33: Kurze, Kaisertum u. Papsttum i 
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