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unb nicht ohne großes Blutvergießen in seine Hände fallen. Um bes
Prinzen willen sicherte man ihnen Straflosigkeit zu. Ernst warb unverletzt
m Hartenstein übergeben unb sofort nach Chemnitz zu seinen Eltern ge¬
bracht, bie zum Danke für bie glückliche Errettung ihrer Söhne eine
Wallfahrt zu bem bamals vielbesuchten Marienbilde im nahen Ebersborf
machten, währenb in allen Kirchen ein Dankgottesbienst abgehalten würbe.
Nach etwa 25 Jahren kam Herzog Albrecht wieber einmal nach Grünhain
unb beschenkte alle reichlich, bie ihn einst aus Räuberhänden befreit hatten.
Über bem Fürstenbrunnen, bessen sprubelnbes Wasser ben burftigen Albert
erquickte, errichtete man 1822 ein einfaches Denkmal.
c) Bestrafung der Räuber. Kunz wurde nach Freiberg geschafft und dort
enthauptet. Den Verräter Hans Schwalbe zwickte man zuerst mit glühenden Zangen
nnd vierteilte ihn zuletzt. Mosen und Schönfeld mußten Sachsen verlassen und
führten im Auslande ein elendes Leben.
4. Teilung des Landes. 1485 teilten Ernst und Albert das Land. Ernst besam
außer Kursachse.r Thüringen, Albert erhielt Meißen; das Osterland zwischen Saale
und Mulde wurde halbiert. Seitdem unterscheidet man zwei Linien der Wettiner:
die ältere ernestinische und die jüngere, albertinische. Jene war die kurfürstliche,
diese die herzogliche. Albert wählte Dresden zur Hauptstadt, die Ernestiner
regierten meistens in Wittenberg, aber Ernst noch in Weimar.
5. Rückblick auf das Staats- und Volksleben Sachsens. Mit ber Er¬
werbung ber Kurwürbe erlangten bie Wettiner ein großes Ansehen, benn
sie zählten nun zu ben höchsten Fürsten Deutschlanbs unb genossen mancherlei
Vorrechte. Der Hofstaat nahm ebenso an Glanz unb Ausbeutung zu, unb
ber Adel sammelte sich jetzt am liebsten am Hofe. An ber Stelle ber alten
eingegangenen Sanbbiitge kamen jetzt Lanbtage auf, worin bie Vertreter ber
oberen Stänbe bem Lanbesherrn mit Rat unb Tat beistanben. Die Fürsten
hielten bie Gerichtstage nicht mehr selbst ab, sonbern ließen sie von ben Hof¬
richtern verwalten. Die Staatsgewalt erweiterte ihre Wirksamkeit mehr unb
mehr, sie begnügte sich nicht mehr mit bem Laubes- unb Rechtsschutze, sonbern
suchte auch bie Wohlfahrt bes Laubes zu förbern. Das Münzwesen warb ge¬
regelt unb die Mark zu 60 Groschen gerechnet. Der Jubenschutz war eine
ber ergiebigsten Einnahmequellen ber Fürsten; benn bie Juben mußten ben
Schutz, ben ihnen bie Fürsten gewährten, besonbers versteuern. Aber auch
in das häusliche Leben griffen die Kurfürsten ein, indem sie eine Kleider¬
ordnung erließen. Knechte durften sich bloß mit inländischem Tuch kleiden;
Bürgern war verboten, seidene Kleider zu tragen. Die Schleppen der Frauen
sollten nicht über zwei Ellen lang sein. Ebenso suchte die Regierung dem
Übermaße in den Gastereien zu steuern. Werkleute sollten zum Mittag-
und Abendessen nicht mehr als vier Speisen erhalten. Sehr nötig war,
daß die Obrigkeit auf richtiges Maß hielt. Böttchern, die zu kleine Ge¬
fäße herstellten, wurden die beiden Daumen abgehackt. Trotz der mannig¬
fachen Kriege, denen Sachsen ausgesetzt war, hoben sich dennoch Handel
und Gewerbe; namentlich blühten außer dem Silberbergbau int Erzgebirge
in Chemnitz die Tuchmacherei und Leinweberei. Diese Erwerbszweige
verdankte Sachsen hauptsächlich der niederländischen Einwanderung.