26 Disziplin und Zuchtlosigkeit 
ligen, Taback zusauffen und zu faustenden, wan unterdessen anderwerts ein 
rechtschaffener Soldat beym Fähnlein Hitze, Durst, Hunger, Frost und aller¬ 
hand Elend überstehet. Sie spoliren vor, neben und hinter der Hrmee alles, 
was sie antreffen, und was sie nicht gemessen können, verderben sie, also 
daß die Regimenter, man sie in die Quartier oder ins Läger kommen, offt 
nicht einen guten Trunck Wasser finden, und man sie alles (Ernstes ange¬ 
halten roerden, bey der Bagage zubleiben, so rnird man offt beynahe die¬ 
selbe stärcker finden, als die Armee selbst ist; ... Wan aber etroas an Corn- 
miß der Soldatesca zufomt, so sind sie die erste, die ihr Theil holen, obgleich 
sie es nicht verdienet.... Sie machen nicht, sie schantzen nicht, sie stürmen 
nicht und kommen auch in keine Schlachtordnung, und sie ernähren sich doch! 
3. Disziplin und Zuchtlosigkeit. 
Aus Mansfelds Apologie für 1618—1622 (S. 18): Soll der Soldat 
leben, so gehört Geld dazu. Gibt man es ihnen nicht, so nehmen sie es, 
wo sie es finden— Da hilft kein Zaum mehr noch eine Schranke. Sie be¬ 
gnügen sich nicht mit ihrer Notdurft: sie mollen sich auch bereichern, sie 
nehmen alles, sie plündern alles; sie schlagen und erschlagen, roas ihnen 
Widerstand tun roill.... Da sehen sie keine Person an, sie sei, mes Standes 
und melcher würde sie molte. (Es ist ihnen kein (Drt frei noch heilig. Das 
alles missen mir und gestehn’s gern, haben dessen auch mit unserem großen 
Herzeleide viele Exempel sehen müssen.... Das einzige Mittel dagegen ist 
eine gute Disziplin. Diese kann nicht gehandhabt merden, mo es an Zah¬ 
lung und Sold mangelt. 
ctrticuls Brief, worauff öns, von (Bottes Gnaden Christian dem 
Dierdten zu Dennemarcfen... Dnfere sämptliche (Dffizirer vnd Soldaten... 
Schmeren vnd in allen Puncten sich schüldiger gebühr erzeigen sollen. Kopen¬ 
hagen 1626 (Nach Schillings (Quellenbuch): 41. wer mider alte Gebreuche 
und zmar auch in Feinde Landen die Kirchen bricht, beraubet, verunehret, 
sich darinn Losiret oder dieselben, so viel müglich, nicht verthätiget1, sol 
ohne Gemehr vermiesen und Ehrloß gemacht oder auch nach verbrechen am 
Leben gesirafet merden. Ein Feind, so sich in eine Kirche salvirt, soll am 
Leben, da er sich gefangen gibet, Quartier haben, es mere dann sache, das 
sein Derbrechen fotchs nicht zulassen könde. Man sol auch kein Hospital, 
Schule oder (Tlosier, mann sie sich nicht zur wehre setzen, einige Gemalt zu¬ 
fügen. 122. (Es soll niemand in Feinde Lande einig hauß, so im Krieg 
dienlich seyn kan, verderben, auch keine fruchtbare Beume abhauen, Back¬ 
offen niederreiten oder Brauer (Bereitfehafft, Mühlen, Schmiede, Pflüge oder 
deren zubehörung verbrennen oder verderben, mie dann auch unter Leibs- 
straffe keinen wein oder Bier, Korn, Mehl oder Proviant vernichten, es 
mere denn, daß es insonderheit befohlen mürde. 
1 „verteidigt".
	        
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