26 Disziplin und Zuchtlosigkeit
ligen, Taback zusauffen und zu faustenden, wan unterdessen anderwerts ein
rechtschaffener Soldat beym Fähnlein Hitze, Durst, Hunger, Frost und aller¬
hand Elend überstehet. Sie spoliren vor, neben und hinter der Hrmee alles,
was sie antreffen, und was sie nicht gemessen können, verderben sie, also
daß die Regimenter, man sie in die Quartier oder ins Läger kommen, offt
nicht einen guten Trunck Wasser finden, und man sie alles (Ernstes ange¬
halten roerden, bey der Bagage zubleiben, so rnird man offt beynahe die¬
selbe stärcker finden, als die Armee selbst ist; ... Wan aber etroas an Corn-
miß der Soldatesca zufomt, so sind sie die erste, die ihr Theil holen, obgleich
sie es nicht verdienet.... Sie machen nicht, sie schantzen nicht, sie stürmen
nicht und kommen auch in keine Schlachtordnung, und sie ernähren sich doch!
3. Disziplin und Zuchtlosigkeit.
Aus Mansfelds Apologie für 1618—1622 (S. 18): Soll der Soldat
leben, so gehört Geld dazu. Gibt man es ihnen nicht, so nehmen sie es,
wo sie es finden— Da hilft kein Zaum mehr noch eine Schranke. Sie be¬
gnügen sich nicht mit ihrer Notdurft: sie mollen sich auch bereichern, sie
nehmen alles, sie plündern alles; sie schlagen und erschlagen, roas ihnen
Widerstand tun roill.... Da sehen sie keine Person an, sie sei, mes Standes
und melcher würde sie molte. (Es ist ihnen kein (Drt frei noch heilig. Das
alles missen mir und gestehn’s gern, haben dessen auch mit unserem großen
Herzeleide viele Exempel sehen müssen.... Das einzige Mittel dagegen ist
eine gute Disziplin. Diese kann nicht gehandhabt merden, mo es an Zah¬
lung und Sold mangelt.
ctrticuls Brief, worauff öns, von (Bottes Gnaden Christian dem
Dierdten zu Dennemarcfen... Dnfere sämptliche (Dffizirer vnd Soldaten...
Schmeren vnd in allen Puncten sich schüldiger gebühr erzeigen sollen. Kopen¬
hagen 1626 (Nach Schillings (Quellenbuch): 41. wer mider alte Gebreuche
und zmar auch in Feinde Landen die Kirchen bricht, beraubet, verunehret,
sich darinn Losiret oder dieselben, so viel müglich, nicht verthätiget1, sol
ohne Gemehr vermiesen und Ehrloß gemacht oder auch nach verbrechen am
Leben gesirafet merden. Ein Feind, so sich in eine Kirche salvirt, soll am
Leben, da er sich gefangen gibet, Quartier haben, es mere dann sache, das
sein Derbrechen fotchs nicht zulassen könde. Man sol auch kein Hospital,
Schule oder (Tlosier, mann sie sich nicht zur wehre setzen, einige Gemalt zu¬
fügen. 122. (Es soll niemand in Feinde Lande einig hauß, so im Krieg
dienlich seyn kan, verderben, auch keine fruchtbare Beume abhauen, Back¬
offen niederreiten oder Brauer (Bereitfehafft, Mühlen, Schmiede, Pflüge oder
deren zubehörung verbrennen oder verderben, mie dann auch unter Leibs-
straffe keinen wein oder Bier, Korn, Mehl oder Proviant vernichten, es
mere denn, daß es insonderheit befohlen mürde.
1 „verteidigt".