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zum Zeichen, daß er nicht unter die Hände eines gemeinen Mör¬ 
ders, sondern, von der heiligen Vehme verurtheilt, durch die Hand 
eines Wissenden gefallen sei. 
Die Sitzungen der heiligen Vehme wurden aber nicht immer 
heimlich, sie wurden auch öffentlich gehalten, doch immer erschienen 
die Wissenden vermummt. Um Mitternacht versammelten sie sich 
auf dem Kirchhof des Ortes, wo sie gesonnen waren, Gericht zu 
halten. Mit Anbruch des Tages verkündete dann das Läuten aller 
Glocken den erschrockenen Einwohnern die Ankunft ihrer furchtbaren 
Gäste. Alles, Groß und Klein, mußte sich hinaus ins freie Feld 
begeben und sich in einem großen Kreise niederlassen. Der Freigraf 
saß mit seinen Schöppen in der Mitte, und vor ihm lagen neue 
Stricke und ein Degen oder Dolch. 
Befand sich nun Einer im Kreise, der im Ruf eines Mordes 
oder Diebstahls, oder eines andern von den schon genannten Ver¬ 
brechen stand, so trat ein Schöppe zu ihm hin und sagte ihm ins 
Ohr: Freund, es ist anderswo eben so gut Brot essen, wie hier. 
Das hieß: Hast du kein gut Gewissen, so stehe auf und gehe, so 
lange es noch Zeit ist. Der Mensch konnte nun, wenn er sich 
schuldig fühlte, ungehindert in die weite Welt gehen, aber sein 
Vermögen mußte zurückbleiben. Berührte der Schöppe Einen zum 
dritten Mal mit seinem Stabe, so war dies ein Zeichen, daß er 
des Verbrechens nicht nur verdächtig, sondern ganz überwiesen sei. 
Er wurde nun gebunden und ohne weitere Umstände an den nächsten 
Baum geknüpft. 
So empfing nun freilich gar mancher Bösewicht, der durch Be¬ 
stechung oder durch die Verwendung seiner Freunde den Händen 
der Gerechtigkeit entgangen zu sein glaubte, durch das unbestechliche 
heimliche Gericht doch den verdienten Lohn; es ist aber leicht ein¬ 
zusehen, wie viele schuldlose Menschen auch aus Feindschaft, Rache, 
Bosheit von gewissenlosen Feinden fälschlich angegeben und ein 
Opfer ihrer Tücke wurden. Manche Unglückliche wurden kurzweg 
zum Tode verurtheilt, und erst nachdem sie aufgeknüpft waren, nahm 
man sich Zeit, zu untersuchen, ob sie es verdient hatten. Allgemein 
wünschte man daher die Aufhebung dieser Gerichte; sie erhielten 
sich aber doch durch das ganze Mittelalter bis zu Anfang des sechs¬ 
zehnten Jahrhunderts. Das letzte soll zu Celle im Hannoverischen 
im Jahre 1568 gehalten worden sein. Im vierzehnten und fünf¬ 
zehnten Jahrhunderte waren sie am furchtbarsten. 
Johann fntfe.*) 
Zu Ende des 14. und zu Anfang des 15. Jahrhunderts lebte 
zu Prag Johann Huß. 1373 war er geboren; seine Eltern 
*) Meist nach Bertbelt. 
13*
	        
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