Full text: Quellenlesebuch für den Geschichtsunterricht

100 119. Aus dem Testamente Friedrichs des Großen. 
„De Schimmel schleit! Jung's, seht ju vör!" 
Reep Fritz; denn gung'l recht bunt erst her. 
7. Up vornehm sin kämm eint nischt an; 
He sprack mit dem geringsten Mann 
Un leet sick in den Satz nich stör'n, 
Düt alles siene Kinder weer'n. 
8. All' Joahr leet he de Böker breng'n; 
De Roatsherrn mußten Räcknnng legn, 
Un wenn am wat verprudelt was, 
Doa schrees de Düwel glick den Paß. 
9. Un woll de Fiend eint in dät Land, 
He was vorweg all bi de Hand; 
Drüm hat he in die Kriegsgeschicht 
Den Namen „Noaber flink" gekriegt. 
10. Dät segg' ick hier: fön’ König as 
De olle Fritz von Priißen was, 
Js noch nich west un kümmt sorwoahr 
Nich wädder in manch düsend Joahr. 
Bornemann. 
11t). Aus dem Testamente Friedrichs des Großen. 
Unser Leben ist ein flüchtiger Übergang von dem Augenblicke der Geburt 
zu dein des Todes. Die Bestimmung des Menschen während dieses kurzen 
Zeitraumes ist, für das Wohl der Gesellschaft, deren Mitglied er ist, zu 
arbeiten. Seitdem ich zur Handhabung der öffentlichen Geschäfte gelangt bin, 
habe ich mich mit allen Kräften, welche die Natur mir verliehen hat, und nach 
Maßgabe meiner geringen Einsichten bestrebt, den Staat, welchen ich die Ehre 
gehabt habe zu regieren, glücklich und blühend zu machen. Ich habe Gesetze 
und Gerechtigkeit herrschen lassen; ich habe Ordnung und Pünktlichkeit in die 
Finanzen >) gebracht; ich habe in die Armee jene Manneszucht eingeführt, 
wodurch sie vor allen übrigen Truppen Europas deu Vorrang erhalten hat. 
Ich überlasse meinem lieben Neffen Friedrich Wilhelm als erstem Thron¬ 
folger das Königreich Preußen, die Provinzen, Städte, Schlösser u. s. w. Auch 
überlasse ich ihm den Schatz in dem Zustande, in welchem er sich an meinem 
Sterbetage befinden wird, als ein dem Staate zugehöriges Gut, das nur zur 
Verteidigung oder zur Unterstützung des Volkes angewandt werden darf. 
Ich bin weder geizig noch reich gewesen und habe folglich auch nicht 
viel eigenes Vermögen, worüber ich verfügen kann. Ich habe die Einkünfte 
des Staates immer als die Bundeslade betrachtet, welche keine unheilige Hand 
berühren durfte. Ich habe die öffentlichen Einkünfte nie zu meinem besonderen 
Nutzen verwendet. Meine Ausgaben haben nie in einem Jahre 220000 Thaler 
überstiegen. Auch läßt mir meine Staatsverwaltung ein ruhiges Gewissen, 
i) die Einnahme und Ausgabe des Staates.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.