Full text: Quellenbuch für den Geschichtsunterricht

Friedrichs des Großen Auffassung von den Herrscherpflichten. 
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und zu fahren, zu dem Ende Seine Königliche Majestät ihm Wagen und 
Pferde schicken werden. Der rc. von Wolden soll ihm auch zuweilen des 
Nachmittags ein Vergnügen machen, auf dem Wasser zu fahren, Enten zu 
schießen, und solche Lust machen, die erlaubt ist. Es soll aber jederzeit, wo 
der Kronprinz hingehet, reitet oder fährt, einer bei ihm sein, daß er niemals 
allein ist, auch mit niemand allein sprechen kann. Der Kronprinz soll mit 
keinem korrespondieren als mit des Königs und der Königin Majestäten, an 
die er schreiben kann, ohne daß die Briefe geöffnet werden. Sonst wird 
dem Kronprinzen erlaubt, alle Mahlzeiten zwei Gäste zu bitten, wen er will, 
auch alle Wochen zweimal zu Gaste zu gehen. Französische Bücher, auch 
deutsche weltliche Bücher bleiben so scharf verboten, wie jemals 
gewesen; ingleichen Spielen und Tanzen. Und soll bei Leib und 
Leben von alledem, was hierin verboten, nichts statuieret werden, und soll 
der von Wolden den Kronprinzen jederzeit auf solide Sachen führen und 
ihn dahin anweisen, daß er sich angewöhnt, selbst etwas zu tun und bei 
allen Gelegenheiten selbst Hand mit anzulegen, als das Gewehr zu laden, 
zu putzen und dergleichen, und nicht alles durch andere Leute verrichten zu lassen. 
Der neue Etat kommt hier beiliegend, und muß der Kronprinz sich 
mit dem, so darin für ihn angesetzt ist, behelfen und damit auskommen und 
gut haushalten lernen, auch der Sparsamkeit sich befleißigen, und gehet dieser 
neue Etat von dem bevorstehenden 1. September an. 
Potsdam, den 21. August 1731. 
86. Friedrichs des Großen Auffassung von den Herrscherpflichten. 
a) Uus dem 1. und 2. Kapiiel des „ftiitimacduauefli“. 
Friedrich wandte sich als Kronprinz in seinem Buche gegen Macchiavelli, der den 
Fürsten empfiehlt, jedes Mittel anzuwenden, um den eigenen Vorteil zu gewinnen, und 
entwickelt dabei die „königliche Lehre von den Pflichten des königlichen Amtes". 
„Vielleicht schien es ihm (Macchiavelli) nicht geboten, in einem Buche, 
in dem das Verbrechen und die Tyrannei zum Gesetze erhoben wurden, das 
zu erwähnen, was letztere vernichten mußte. Es würde Macchiavelli schlecht 
angestanden haben, zu sagen, daß die Völker für ihre Ruhe und Erhaltung 
notwendig erachteten, Richter zur Schlichtung ihrer Streitigkeiten zu haben, 
Beschützer ihres Eigentums Feinden gegenüber, Oberhäupter, um ihre ver¬ 
schiedenen Interessen in einem großen einheitlichen Gesichtspunkte zusammen¬ 
zufassen; daß sie anfangs jene aus ihrer Mitte wählten, die sie für die 
weisesten, gerechtesten und uneigennützigsten, menschlichsten, tapfersten hielten, 
sie zu regieren. Gerechtigkeit ist also, würde man ihm entgegengehalten 
haben, das höchste Ziel eines Fürsten; das Wohl des Volkes also, das er 
regiert, muß er jedem anderen Vorteile vorziehen. Haben dann aber die 
Atzler, Quellenbuch. 14
	        
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