Full text: Illustrierte preußische Geschichte

Dritter Zeitraum. 
Zeusaltar in Berlin ein besonderes Museum erbauen lassen. Großes Interesse 
bringt er auch den Naturwissenschaften entgegen. Er hat den technischen Hoch¬ 
schulen emen Sttz im Herrenhause und das Recht gewährt, die Doktorwürde 
^ verlerhen. Die vom Kaiser eingeleitete Schulreform bezweckt eine größere 
Berücksichtigung der Naturwissenschaften, der lebenden Sprachen und der 
neueren vaterländischen Geschichte sowie der Leibesübungen aus den höheren 
schulen. Um die Hebung des Volksschullehrerstandes und der Volksschule hat 
der Kaiser sich durch Erlaß eines Lehrerbesoldungsgesetzes sowie eines Gesekes, 
die Jersorgung der Lehrerwitwen und -Waisen betreffend, verdient gemacht 
Deutschlands Handel und Gewerbe blühen; Wohnung, Nahrung, Kleidung 
und Bildung selbst der unteren Stände sowie der Inhalt unserer Sparkassen 
zeugen von dem Wohlbefinden unseres Volkes. Das ist der Segen des 
Friedens, den zu erhalten Kaiser Wilhelm als seine wichtigste Ausgabe an¬ 
sieht. Zu dem Zwecke suchte er das Bündnis mit Österreich und Italien 
durch wirtschaftliche Bande zu festigen und mit den übrigen Mächten ein 
friedliches Verhältnis zu unterhalten. Bis 1890 leitete Fürst Bismarck 
die auswärtigen Angelegenheiten, danach Caprivi und seit Oktober 1894 der 
besonnene, im auswärtigen Dienst erfahrene Fürst zu Hohenlohe-Schil- 
lingssurst. Während der Regierung Alexanders III. von Rußland, der 
um diese Zeit starb, schlossen Rußland uud Frankreich ein für Deutschland 
bedrohliches Bündnis; der friedliebende Kaiser Nikolaus II. nimmt zu Deutsch- 
land eine freundlichere Stellung ein. Ein auf seine Veranlassung 1899 im Haag 
zusammengetretener, aus Abgeordneten der Großmächte bestehender Friedens¬ 
kongreß verlies ohne wesentliche Folge; die deutsche Reichsregierung betrachtete 
stets als beste Friedensbürgschast eine starke Wehrkraft. Das Landheer 
wurde 1893 abermals vergrößert, dafür aber die aktive Dienstzeit im stehenden 
Heer für alle Mannschaften mit Ausnahme der Kavallerie und der reitenden 
geldai’tillerie von drei auf zwei Jahre herabgesetzt. Die Friedensstärke des 
Heeres beträgt jetzt etwa (>00000 Mann. Jeder wehrtüchtige Deutsche ist 
wehrpflichtig, die Dienstpflicht beginnt mit dem zwanzigsten Lebensjahre. Die 
Eingestellten dienen sieben Jahre beim stehenden Heer, und zwar die Kaval¬ 
leristen und reitenden Feldartilleristen drei Jahre, die übrigen zwei Jahre 
(die Einjährig-Freiwilligen ein Jahr) bei der Fahne, die übrige Zeit in der 
Reserve. Dann treten alle zur Landwehr über und bleiben in der Land¬ 
wehr ^ersten Aufgebots fünf Jahre (die Kavalleristen und reitenden Artilleristen 
drei ^ahre), die übrige Zeit bis zum vollendeten neununddreißigsten Lebens¬ 
jahre in der Landwehr zweiten Ausgebots. Die Seesoldaten und Matrosen 
dienen drei Jahre aktiv, vier Jahre in der Reserve, fünf Jahre in der See¬ 
wehr ersten und bis zum neununddreißigsten Lebensjahre in der Seewehr 
zweiten Aufgebots. Der Landsturm umfaßt alle Wehrpflichtigen vom sieb¬ 
zehnten bis fünfundvierzigsten Lebensjahre, welche nicht dem Landheer oder 
der Marine angehören. Das Deutsche Heer wird in dreiundzwanzig Armee¬ 
korps geteilt. Preußen stellt: das Gardekorps, das erste (Ostpreußen), zweite 
(Pommern), dritte (Brandenburg), vierte (Sachsen), fünfte (Posen), sechste 
(Schlesien), siebente (Westfalen), achte (Rheinland), neunte (Schleswig-Holstein), 
zehnte (Hannover), elfte und achtzehnte (Hessen-Nassau) und siebzehnte (West-
	        
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