Dritter Zeitraum.
Zeusaltar in Berlin ein besonderes Museum erbauen lassen. Großes Interesse
bringt er auch den Naturwissenschaften entgegen. Er hat den technischen Hoch¬
schulen emen Sttz im Herrenhause und das Recht gewährt, die Doktorwürde
^ verlerhen. Die vom Kaiser eingeleitete Schulreform bezweckt eine größere
Berücksichtigung der Naturwissenschaften, der lebenden Sprachen und der
neueren vaterländischen Geschichte sowie der Leibesübungen aus den höheren
schulen. Um die Hebung des Volksschullehrerstandes und der Volksschule hat
der Kaiser sich durch Erlaß eines Lehrerbesoldungsgesetzes sowie eines Gesekes,
die Jersorgung der Lehrerwitwen und -Waisen betreffend, verdient gemacht
Deutschlands Handel und Gewerbe blühen; Wohnung, Nahrung, Kleidung
und Bildung selbst der unteren Stände sowie der Inhalt unserer Sparkassen
zeugen von dem Wohlbefinden unseres Volkes. Das ist der Segen des
Friedens, den zu erhalten Kaiser Wilhelm als seine wichtigste Ausgabe an¬
sieht. Zu dem Zwecke suchte er das Bündnis mit Österreich und Italien
durch wirtschaftliche Bande zu festigen und mit den übrigen Mächten ein
friedliches Verhältnis zu unterhalten. Bis 1890 leitete Fürst Bismarck
die auswärtigen Angelegenheiten, danach Caprivi und seit Oktober 1894 der
besonnene, im auswärtigen Dienst erfahrene Fürst zu Hohenlohe-Schil-
lingssurst. Während der Regierung Alexanders III. von Rußland, der
um diese Zeit starb, schlossen Rußland uud Frankreich ein für Deutschland
bedrohliches Bündnis; der friedliebende Kaiser Nikolaus II. nimmt zu Deutsch-
land eine freundlichere Stellung ein. Ein auf seine Veranlassung 1899 im Haag
zusammengetretener, aus Abgeordneten der Großmächte bestehender Friedens¬
kongreß verlies ohne wesentliche Folge; die deutsche Reichsregierung betrachtete
stets als beste Friedensbürgschast eine starke Wehrkraft. Das Landheer
wurde 1893 abermals vergrößert, dafür aber die aktive Dienstzeit im stehenden
Heer für alle Mannschaften mit Ausnahme der Kavallerie und der reitenden
geldai’tillerie von drei auf zwei Jahre herabgesetzt. Die Friedensstärke des
Heeres beträgt jetzt etwa (>00000 Mann. Jeder wehrtüchtige Deutsche ist
wehrpflichtig, die Dienstpflicht beginnt mit dem zwanzigsten Lebensjahre. Die
Eingestellten dienen sieben Jahre beim stehenden Heer, und zwar die Kaval¬
leristen und reitenden Feldartilleristen drei Jahre, die übrigen zwei Jahre
(die Einjährig-Freiwilligen ein Jahr) bei der Fahne, die übrige Zeit in der
Reserve. Dann treten alle zur Landwehr über und bleiben in der Land¬
wehr ^ersten Aufgebots fünf Jahre (die Kavalleristen und reitenden Artilleristen
drei ^ahre), die übrige Zeit bis zum vollendeten neununddreißigsten Lebens¬
jahre in der Landwehr zweiten Ausgebots. Die Seesoldaten und Matrosen
dienen drei Jahre aktiv, vier Jahre in der Reserve, fünf Jahre in der See¬
wehr ersten und bis zum neununddreißigsten Lebensjahre in der Seewehr
zweiten Aufgebots. Der Landsturm umfaßt alle Wehrpflichtigen vom sieb¬
zehnten bis fünfundvierzigsten Lebensjahre, welche nicht dem Landheer oder
der Marine angehören. Das Deutsche Heer wird in dreiundzwanzig Armee¬
korps geteilt. Preußen stellt: das Gardekorps, das erste (Ostpreußen), zweite
(Pommern), dritte (Brandenburg), vierte (Sachsen), fünfte (Posen), sechste
(Schlesien), siebente (Westfalen), achte (Rheinland), neunte (Schleswig-Holstein),
zehnte (Hannover), elfte und achtzehnte (Hessen-Nassau) und siebzehnte (West-