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IV. Entstehung und Entwicklung des Frankenreiches. 
rmmer seltener und schwieriger. Die Befugnisse dieser Versammlung 
beschränkte sich in der Hauptsache auf die Zustimmung zu Krieg und 
Frieden. Damit verschwand mehr und mehr der demokratische Grund¬ 
zug, den die germanische Stammesverfassung gehabt hatte. Auch 
wußte der König durch die Verleihung der ihm zur Verfügung 
stehenden ausgedehnten Ländereien seine Gefolgschaft zu vergrößern 
und sich eine getreue Beamtenschar zu sichern. Die Geistlichkeit aber 
fühlte sich unter der Führung ihrer Bischöfe und Erzbischöfe mit 
dem „allerchristlichsten" König aufs engste verbunden und suchte seine 
Macht in jeder Weise zu stützen. War er doch nicht nur der Hüter 
des „reinen" Glaubens, sondern auch vor allem der Schützer des 
Kirchengutes gegen die Begehrlichkeit der weltlichen Großen. Die 
romanische Bevölkerung vollends erkannte, wie einst den Kaiser, so 
jetzt den Frankenkönig als unumschränkten Herrn an. Die von 
ihr aufgebrachten Zölle und Steuern stärkten die Finanzen des 
Königs, während die Germanen wohl zu persönlichen Diensten, aber 
nie zu regelmäßigen Zahlungen zu bewegen waren. So konnte ein 
Königsschatz, der „Hort" der deutschen Sage, angesammelt werden, 
der die Macht des Herrschers noch steigerte. So erklärt es sich auch, 
daß seit Chlodwig das Wahlrecht der Freien zurücktrat und die 
Königskrone erblich wurde. 
Das erstarkte Königtum fügte alle eroberten Gebiete zu einem 
einheitlichen Reiche zusammen, dessen Bevölkerung sich trotz der 
wiederholten Teilungen der Königsgewalt auch als ein einheitliches 
Ganzes fühlte. Vom König ernannte „Grafen" standen an der 
Spitze der Gaue, in die das ganze Reich geteilt war; sie führten 
im Frieden die Verwaltung (d. h. sie waren vorwiegend mit der Ein¬ 
treibung der dem Könige zustehenden Gefälle, der „Regalien", betraut) 
und den Vorsitz im Gericht; im Kriege hatten sie den Oberbefehl 
über das Aufgebot ihres Bezirks. Vom König angesiedelte Gefolgs¬ 
leute sorgten ähnlich wie die römischen Militärkolonien für die 
Sicherheit der eroberten Gebiete. Die Entschädigung für die von 
den Grafen geleisteten Dienste bestand in Landanweisungen, 
„Benesizien"; auch genossen die königlichen Beamten besonders hohes 
Ansehen; sie waren durch das dreifache Wergeld des Freien geschützt. 
Ebenso stand es mit den zahlreichen Personen, die die Umgebung des 
Königs bildeten und teils für Hofdienste, teils für die allgemeine 
Landesverwaltung verwendet wurden. Art der Spitze der gesamten 
Hofhaltung stand anfangs der Seneschall, der „älteste Knecht", 
später der Hausmeier (rnajor dornus). 
Mit dieser vom König ernannten Beamtenschar kam ein neuer, 
bevorzugter Stand auf, ein Dienst ad el, während der alte Geburts-
	        
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