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Zweite Periode, 509 — 264 v. Chr.
Ereigniss besteht in den drei Gesetzen, welche der plebejische
Dictator Q. Publilius Philo im J. 339 nach einem heftigen Kampfe
mit den Patriciern durchbrachte. Das erste derselben enthielt
nur eine Wiederholung des Gesetzes vom J. 449 über die Geltung
der Tributcomitien: das zweite verordnete, 'dass die Patricier die
Beschlüsse der Centuriatcomitien immer im Voraus bestätigen
sollten; das dritte forderte, dass wie von den Consuln, so auch
von den Censoren immer» einer ein Plebejer sein sollte. Ueber
die Bedeutung und den Zusammenhang dieser Gesetze wird an
einer späteren Stelle das Nöthige bemerkt werden.
0. Die Unterwerfung von ganz Mittel- und Unteritalien,
338—264 v. Chr.
Die Samniter waren durch den vorigen Krieg zwar besiegt,
aber keineswegs unterworfen oder nur bedeutend geschwächt. Es
konnte daher nicht ausbleiben, dass sie selbst die Waffen wieder
erhoben und dass auch die Nachbarvölker der Samniter, so wie
die im Süden derselben wohnenden, insbesondere die Lucaner,
Apulier und die reiche und mächtige Stadt Tarent in den Krieg
hineingezogen wurden. Auch die im Norden Roms wohnenden
Etrusker ertrugen mit Unwillen die Ueberlegenheit Borns und
nahmen daher nebst den Umbrern an den Kriegen Theil. So
entspinnt sich eine lange Reihe blutiger, von beiden Seiten mit
der grössten Tapferkeit und Ausdauer geführter Kriege, die fast
die ganze Zeit unseres Abschnitts ausfüllen und die Römer
endlich zu Herren von ganz Mittel- und Unteritalien machen
sollten.
Der Krieg mit den Samnitern wäre wahrscheinlich schon
früher erneuert worden, wenn die Samniter nicht durch einen
andern Krieg in Anspruch genommen worden wären. Die zahl¬
reichen griechischen Pflanzstädte an der Küste von Italien waren
durch die sich verbreitenden sabellischen Völker, besonders die
Lucaner, hart bedrängt und meisten theils auf den Raum der
Städte selbst beschränkt worden. Nur die Tarentiner suchten
sich diesem Schicksal zu entziehen. Sie hatten desshalb schon
früher den spartanischen König Archidamus zur Hülfe herbeige¬
rufen. Nachdem derselbe im J. 338 gegen die Lucaner Schlacht