Vorwort.
Das „Handbuch für den Geschichtsunterricht“ wendet sich an Lehrer
und Lernende. Verteilung und Anordnung des Stoffes entsprechen der
erzählenden Darstellung in G. Kochs „Lehrbuch der Geschichte“, das
demnächst in zweiter Auflage erscheint.
Den Quellen ist in noch stärkerem Maße als im Lehrbuch Beachtung
geschenkt in der Erkenntnis, daß namentlich zeitgenössische Äusserungen
am geeignetsten sind, die Vergangenheit lebendig vor Augen zu stellen.
Die Literatur beschränkt sich im wesentlichen auf die seit etwa
1880 erschienenen Werke, die einen wissenschaftlichen Fortschritt be¬
deuten; eine äußerliche Vollständigkeit in dieser Hinsicht anzustreben,
schien weder geboten noch für die Benutzung förderlich. Wer mehr
sucht, wird von dem Gegebenen aus leicht weiter finden; die Hauptsache
war, einen Einblick in den gegenwärtigen Stand der Forschung zu geben
und bei strittigen Fragen die widersprechenden Auffassungen zum Aus¬
druck zu bringen. Daß die Einzelliteratur überall da in ausgedehnterem
Maße herangezogen ist, wo es an zusammenfassenden Werken noch fehlt,
Hegt in der Natur der Sache. Weltgeschichtliche Werke finden sich in
der allgemeinen Einleitung, die übrigen da, wo sie zuerst oder aus¬
schließlich in Betracht kommen; die für Schulbibliotheken unentbehr¬
lichen Werke sind mit einem Sternchen * bezeichnet und, wo es möglich
war, mit Preisangabe versehen. Grundsätzlich ist auf die neuesten Auf¬
lagen verwiesen, deren Zahl oberhalb der Jahres- oder Bandzahl in
Kleindruck beigefügt ist.
Unter Stichwörtern folgen die Belege für das im Lehrbuch Ge¬
botene mit den notwendigen Ergänzungen und Erweiterungen. Hier
wird in knappster Form der Stoff geboten, dessen der Lehrer zur Vor¬
bereitung und Vertiefung seines Unterrichts, der Studierende zu seiner
persönlichen Weiterbildung bedarf.
Am Schluß der einzelnen Abschnitte bezw. Paragraphen finden sich
in Schrägdruck Bemerkungen über die Behandlung im Unterricht,
Beispiele für kleinere Aufgaben, Hinweise auf geeignete Lektüre, An¬
schauungsmittel u. ä. Denn nicht losgelöst von den übrigen
Unterrichtsfächern, sondern gerade in Verbindung mit ihnen
will das Handbuch seinen Zweck erreichen.
Das beigegebene Personen- und Sachregister wird die Benutzung
erleichtern.
Rogasen, im Februar 1913.
P. Groebe.