36
er sich zu einigen Gewalttaten gegen den Adel hinreißen. Dieser
gewann die Spartaner für sich und vertrieb Hippias mit deren Lilfe.
Er floh 510 zu den Perfern.
5. Die Begründung der Volksherrschaft durch Klisthenes.
Nach der Vertreibung des Hippias begannen in Athen die Partei¬
kämpfe von neuem. _ Die Volkspartei erlangte das Übergewicht, und
ihr Führer, ein Adliger, namens Kkistkene«, wurde zum Gesetzgeber
gewählt. Er gestaltete die Solonische Verfassung zugunsten der
ärmeren Bevölkerungsschichten um und brach für immer die Macht des
Adels. So begründete er in Athen die Bolkskerrsckast oder
Demokratie (demos = Volk.) Klisthenes teilte den athenischen
Staat in zehn Kreise (Phylen) ein und erhöhte die Zahl der Rats-
nntglieder von 400 aus 500. Jeder Kreis stellte 50 Mitglieder,
die nicht mehr gewählt, sondern jährlich ausgelost, vorher aber auf
ihre Befähigung geprüft wurden. Die 50 Ratsherren jedes Kreises
leiteten miteinander während des zehnten Teiles eines Jahres die
Staatsgeschäfte und hießen während dieser Zeit Prytanen. Damit
auch arme Bürger dieses Amt übernehmen konnten, wurden die
Prytanen auf Staatskosten verpflegt.
, Die wehrpflichtige Mannschaft jedes Kreises bildete eine Heeres¬
abteilung. an deren Spitze ein jährlich gewählter Stratege (Heer¬
führer) stand. Je einer der zehn Strategen führte täglich den
Oberbefehl über die gesamte Kriegsmacht. Um eine neue Tyrannen¬
herrschaft unmöglich zu machen, führte Klisthenes ein Verfahren ein,
wodurch das Volk das Recht erhielt, einen Mann, der des Strebens
nach der Alleinherrschaft verdächtig schien, auf 10 Jahre zu verbannen.
Bei der Abstimmung wurden Tontäfelchen verwendet, auf die man
den Namen des Verdächtigen schrieb. Stimmten 6000 Bürger
gegen ihn, so mußte er das Land verlassen, doch verlor er weder
sein Vermögen noch seine Ehre. Nach der Art der Abstimmung
erhielt das Gericht den Namen Scherbengericht oder Ostrazismus
(östrakon = irdene Scherbe, Tontäfelchen).
Zweiter Zeitraum.
Die Mütezeit Griechenlands, 500—431.
I. Das Zeitalter der j)erserkriege, 500—449.
Die Meder: irnd tyevsev.
Die Meder und Perser bildeten einen Zweig der großen Völkerfamilie
der Jndogermanen (S. 3). Sie bewohnten den westlichen Teil des Hoch¬
lands von Jrä-n. und zwar hatten die Meder den Norden, die Perser
den Süden inne. Die Hauptstadt Mediens war Ekbätana.