Metadata: Lehr- und Lesebuch für ländliche Fortbildungsschulen

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Zur Beaufsichtigung des Bergbaues sind Oberbergämter bestellt zu Bonn, 
Dortmund, Klausthal, Halle und Breslau. Die 3 Minister der Landwirtschaft, 
der öffentlichen Arbeiten und des Handels sind die volkswirtschaftlichen 
Minister. Ihnen steht als Beirat zur Seite der aus Vertretern der Land— 
wirtschaft, der Industrie und des Handels gebildete Volkswirtschaftsrat, 
der Gesetze und Verordnungen auf diesen Gebieten zu begutachten hat. 
Für die Gesundheit seiner Bewohner trägt der Staat insofern 
Sorge, als er medizinische Bildungsanstalten für Arzte errichtet und 
unterhält, sowie die Vorbildung der Arzte überwacht und endlich durch die 
Apothekenverordnung für die erforderlichen Arzneimittel sorgt. 
Auch die Bildung seiner Unterthanen fördert der Staat eifrig. 
Er bestimmt, daß alle Kinder die Schule besuchen müssen. Die Gemeinden 
unterstützt er beim Baue neuer Schulhäuser und bei anderen Schullasten. 
So erhält jede Gemeinde mit alleinstehendem Lehrer jährlich 500 M vom, 
Staate; Gemeinden mit mehreren Lehrern erhalten für die erste Stelle 
jährlich 500 M und für jede folgende 300 M Staatszuschuß. 
Da die Kenntnisse, welche die Volksschule vermittelt, für viele Berufs— 
arten nicht ausreichen, so hat der Staat noch viele andere Schulen ge— 
gründet. Wer z. B. Arzt oder Geistlicher oder Richter werden will, muß 
zuvor ein Gymnasium und dann eine Hochschule oder Universität besuchen. 
Zur Ausbildung der Lehrer errichtet und unterhält der Staat die Lehrer— 
seminare. 
Auch zur Besoldung der Lehrer und Geistlichen leistet er Zuschüsse. 
Alle Angelegenheiten, welche sich auf Kirche, Schule und Medizinalwesen 
beziehen, werden von dem „Minister für geistliche, Unterichts— 
und Medizinalangelegenheiten“ (Kultusminster) geleitet. 
Endlich sorgt der Staat für die Waisen durch die Vormundschafts— 
ordnung und bestimmt, daß in jeder Gemeinde Waisenräte ernannt werden. 
Was fordert der Staat von seinen Bewohnern? 
Der Staat gibt viel Geld aus zur Befriedigung aller im vorher— 
gehenden Abschnitte aufgezählten Bedürfnisse seiner Bewohner. 
Einen Teil dieser Ausgaben bestreitet er von seinen Einnahmen aus 
Staatsgütern (Domänen Wäldern, Bergwerken, Eisenbahnen ꝛc.) Da diese 
Erträge aber nicht ausreichen, so fordert er an Geldbeträgen die Ein— 
kommen⸗, die Ergänzungs-, die Stempel- und Erbschaftssteuer. 
Als Einkommen gelten die gesamten Jahreseinnahmen an Geld oder 
Geldeswert. Der Mietwert der Wohnung im eigenen Hause und der 
Wert der verbrauchten selbstgezogenen Nahrungsmittel werden als Ein— 
kommen berechnet. Von dem Einkommen sind in Abzug zu bringen die 
zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung des Einkommens verwendeten 
Ausgaben, die Grund- und Gebäudestenern und die Ausgaben für Repara— 
turen an Gebäuden, die zu zahlenden Zinsen und die 600 A nicht über— 
steigenden Beiträge zu Lebensversicherungen. 
Bei Einkommen unter 3000 sind für jedes Familienglied unter 
14 Jahren vom Einkommen 50 abzuziehen.
	        
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