Kurfürstenthum Brandenburg. Friedrich II. hatte nur
einen Sohn, welcher noch vor ihm starb. Deshalb folgte
ihm in der Negierung fein Bruder
Albrecht,
ber wegen seiner Tapferkeit den Beinamen Achilles erhielt.
Dieser war barauf bebacht, bie Marken vor Zersplitterung
zu bewahren. Zu bem Eube gab er im Jahre 1473 das
hohenzollernsche Hansgesetz. Dieses bestimmte, daß die
Mark Brandenburg immer imgetheilt bleiben unb nach bem
Rechte bcr Erstgeburt in männlicher Linie fortgeerbt wer¬
den sollte. Auf diese Weise legte er auch ben Gruub zum
Wachsthum unb zur bcreinftigcn Größe unb Macht des
Hauses Hohcnzollern.
Joachim II., Hector. 1535—1571.
Im Jahre 1535 gelangte Joachim II., genannt Hector,
zur Regierung. Derselbe hat wesentlich zur spätern Ver¬
größerung des Landes beigetragen. Er schloß im Jahre
1537 mit bem Herzoge Friedrich II. von Liegnitz, Brieg
und Wohlau eine Erbverbrüberung. Laut bieser sollten
beim Aussterben bes herzoglichen Stammes biese drei Für-
stcnthüiuer an Brandenburg fallen.
Noch weit wichtiger war die Mitbelchnung über das
Herzogtum Preußen. Um diese Zeit besaß nämlich ein
Better des Kurfürsten, Albrecht mit Namen, bas Herzog-
thnm Preußen als Lehen vom Könige von Polen. Durch
Ueberredung und große Geldgeschenke gelang es dem Kur¬
fürsten, daß ihm im Jahre 1569 die Mitbelehnung über
Preußen bewilligt wurde. Im Jahre 1539, vier Jahre
nach seiner Thronbesteigung, trat er unb mit ihm der
größte Theil seines Volkes zum Protestantismus über.
Von dieser Zeit an sind sämmtliche hohenzollern'sche Für¬
sten protestantischen Glaubens gewesen.
Joachim II. starb den 3. Januar 1571.