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Pflichtenlehre.
ausgerüsteten Männer können mit Recht erwarten, daß für
ihre Lebensbedürfnisse gesorgt werde, in dem Grade sie Zeit
und Kraft dem allgemeinen Vesten widmen müssen.
Dann ist der Lehrstand bestimmt, theils die allgemeine
Entwickelung der geistigen Kräfte und der Mittheilung nütz¬
licher Kenntnisse zu besorgen, wie solches durch die Lehr¬
anstalten geschieht, theils die höheren Bedürfnisse deS mensch-
chen Geistes und Herzens anzuregen und zugleich durch reli¬
giöse Ueberzeugungen und Gefühle zu befriedigen, wie solches
die Kirche bezweckt. Je mehr Bildung deS Geistes und
Herzend zur wirksamen Ausrichtung dieses Berufes gehört,
desto mehr-Muß diesem Stande vorzüglich Achtung und ein
hinreichendes Einkommen gewahrt werden. — Endlich kann
man die, welche ohne Geschäfte leben, den Zehrstand nennen.
Neunte Abtheilung.
Sprach lehre.
Der Mensch besitzt die Fähigkeit, Empfindungen und Ge¬
danken nicht bloö durch Geberven, sondern auch durch be¬
stimmte Laute auszudrücken. Durch Zusammenordnung
derselben entstehen Silben, aus diesen Wörter, aus
diesen Sätze, und aus diesen Reden. Wenn die Laute
durch sichtbare Zeichen oder Buchstaben dargestellt werden,
so entsteht die Schrift. Die Lehre vom Sprechen, Schrei¬
ben und Lesen nennt man Sprachleh re (Grammatik),
aus welcher Folgendes das wichtigste ist:
I. Uebersicht der Wörter.
Die Wörter einer Sprache, besonders der deutschen, sind
1. Ding Wörter (Substantive), welche einen selbst¬
ständigen oder' so gefaßten Gegenstand ausdrücken, als Baum,
Größe, und außerdem wieder in Eigen n amen und Ge¬
meinnamen unterschieden werden, als: Brocken, Berg.
2. Beilege Wörter (Adjektive), welche einem Dinge
Etwas beilegen oder zuschreiben, als steil, hoch. Das
Beigelegte kann dem Dinge in einer dreifachen Weise oder
Abstufung zugeschrieben werden, entweder ohne Vergleichung
oder in Vergleichung mit einigen andern oder mit allen
Dingen, die es übertrifft, als in der ersten, h o ch, der zwei¬
ten h ö h e r, der dritten h ö ch st e.