fullscreen: Christliche Volksschule oder allgemeiner Unterricht über Gott, die Welt und den Menschen für evangelische Stadt- und Landschulen, die biblische Religionslehre, den evangelischen Katechismus und eine geistliche Liedersammlung, Natur-, Erd- und Himmelskunde, Seelen-, Pflichten-, Zahlen- und Sprachlehre mit Lesestücken nebst der Geschichte enthaltend

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Pflichtenlehre. 
ausgerüsteten Männer können mit Recht erwarten, daß für 
ihre Lebensbedürfnisse gesorgt werde, in dem Grade sie Zeit 
und Kraft dem allgemeinen Vesten widmen müssen. 
Dann ist der Lehrstand bestimmt, theils die allgemeine 
Entwickelung der geistigen Kräfte und der Mittheilung nütz¬ 
licher Kenntnisse zu besorgen, wie solches durch die Lehr¬ 
anstalten geschieht, theils die höheren Bedürfnisse deS mensch- 
chen Geistes und Herzens anzuregen und zugleich durch reli¬ 
giöse Ueberzeugungen und Gefühle zu befriedigen, wie solches 
die Kirche bezweckt. Je mehr Bildung deS Geistes und 
Herzend zur wirksamen Ausrichtung dieses Berufes gehört, 
desto mehr-Muß diesem Stande vorzüglich Achtung und ein 
hinreichendes Einkommen gewahrt werden. — Endlich kann 
man die, welche ohne Geschäfte leben, den Zehrstand nennen. 
Neunte Abtheilung. 
Sprach lehre. 
Der Mensch besitzt die Fähigkeit, Empfindungen und Ge¬ 
danken nicht bloö durch Geberven, sondern auch durch be¬ 
stimmte Laute auszudrücken. Durch Zusammenordnung 
derselben entstehen Silben, aus diesen Wörter, aus 
diesen Sätze, und aus diesen Reden. Wenn die Laute 
durch sichtbare Zeichen oder Buchstaben dargestellt werden, 
so entsteht die Schrift. Die Lehre vom Sprechen, Schrei¬ 
ben und Lesen nennt man Sprachleh re (Grammatik), 
aus welcher Folgendes das wichtigste ist: 
I. Uebersicht der Wörter. 
Die Wörter einer Sprache, besonders der deutschen, sind 
1. Ding Wörter (Substantive), welche einen selbst¬ 
ständigen oder' so gefaßten Gegenstand ausdrücken, als Baum, 
Größe, und außerdem wieder in Eigen n amen und Ge¬ 
meinnamen unterschieden werden, als: Brocken, Berg. 
2. Beilege Wörter (Adjektive), welche einem Dinge 
Etwas beilegen oder zuschreiben, als steil, hoch. Das 
Beigelegte kann dem Dinge in einer dreifachen Weise oder 
Abstufung zugeschrieben werden, entweder ohne Vergleichung 
oder in Vergleichung mit einigen andern oder mit allen 
Dingen, die es übertrifft, als in der ersten, h o ch, der zwei¬ 
ten h ö h e r, der dritten h ö ch st e.
	        
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