Überblick über die örtliche Beschaffenheit und Lage der Stadt Rom. i 5 
Janiculum. Er erstreckt sich von S nach N bis in die Nähe 
des Flusses. Hier biegt er nach W aus und umschließt in 
halbkreisförmigem Bogen den Mons Vaticanus. Der Mons 
Janiculus erhebt sich an seinem höchsten Punkte 77 m über 
den Tiberspiegel, ist also bedeutend höher als die Erhebungen 
auf dem ändern Ufer. Der Vatican überragt den Flußspiegel 
um nicht ganz 55 m. 
Wer es verstehen will, wie es kam, daß sich Rom anfangs 
so mühsam emporarbeiten mußte, der darf nicht unterlassen, 
sich die Nachteile seiner Lage klar zu machen, andererseits 
muß man die Vorteile seiner Lage erwägen, um zu begreifen, 
wie das Ackerstädtchen auf dem Palatin zum Mittelpunkte 
Italiens, zur Beherrscherin des Mittelmeeres, zur Hauptstadt der 
alten Welt werden konnte. 
Schon der alte Geograph Strabon betont (V p. 230), daß 
die junge Stadt in unmittelbarer Nachbarschaft von Antemnae, 
Fidenae und ändern Städten keine große Ackerflur besaß. Und 
bei Livius (VII, 38) klagen die, welche gern nach Capua über¬ 
siedeln möchten, die Gegend sei ungesund und der Boden rings 
um die Stadt dürr. Die Niederungen endlich traten oft unter 
Wasser, das Wasser riß die leichten Hütten um, und wenn es 
zurücktrat, hinterließ es gesundheitschädliches Sumpfland. 
Trotzdem aber bietet die Lage Roms große militärische 
Vorteile. Es lag gesichert. Der Tiber bot bei der Insel, die 
er bildet, einen natürlichen Übergang, der aber geschützt war 
durch den Vorposten des Janiculum einerseits und den natür¬ 
lichen Brückenkopf des Capitols andererseits. Ebenso war die 
Ebene am Palatin durch die umgebenden Hügel, wie durch 
Außenwerke, geschützt. Die Entfernung vom Meere (25 km) 
war eine Notwendigkeit für die Sicherheit der Stadt. Denn 
Lage am Meere kann nur sichern, wenn ein Hafen vorhanden 
ist und sich damit die Möglichkeit zu Hafenbefestigungen bietet1). 
Zum mindesten ebenso große Vorteile erwuchsen Rom aus 
seiner Lage für die Entwickelung des Handels. Livius schon 
• 
*) Vgl. Liv. V, 54: nec expositum nimia propinquitate u. s. w.
	        
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