Full text: Landeskunde des Deutschen Reiches (H. 4 = Lehrstoff d. Obertertia)

5. Norddeutsches Flachland. — D. Das Deutsche Reich. 
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Hauptstadt des Regierungsbezirks, Kreuzung des nördlichen Gebirgsrandweges 
mit der Rheinstraße, jetzt der Eisenbahnen von Berlin nach Paris mit den 
rheinischen, darum Festung. Bedeutende Rheinschiffahrt, Beginn der Seeschiffahrt 
für kleinere Schiffe. Kölns Getreidehandel ist größtenteils auf Mannheim über- 
gegangen, sein Weinhandel leidet unter dem Wettbewerb von Mainz, ferner 
steht es hinter Duisburg, Mannheim und Ludwigshafen als Hafen weit zurück, 
und doch ist Köln der wichtigste niederrheinische Handelsplatz geblieben (Handels- 
Hochschule). Es versorgt einen weiten Kranz rühriger Jndustrieorte, die be- 
sonders Eisenbahnbedarf, elektrische Kabel, Zuckerwaren, Chemikalien herstellen. 
**Mülheim a. Rh., die Rheindampferwerft, ist der bedeutendste von ihnen. 
Köln bildet auch den Mittelpunkt des fröhlichen rheinischen Lebens (Karneval). 
In der inneren, von den riesigen Türmen herrlicher Kirchen1 überragten Stadt, 
deren Erzbischof einst Kurfürst des Deutschen Reiches war, sind die Straßen 
eng und winklig, an Stelle der niedergelegten Wälle dagegen sind großartige 
„Ringstraßen" mit schönen Häusern entstanden. 
D. Das Deutsche Reich. 
1. Verfassung, Grenzen, Einheitlichkeit. ! 
26 Einzelstaaten2, nämlich 
4 Königreiche, 5 Herzogtümer, [ 3 Freie Städte, 
6 Großherzogtümer, 7 Fürstentümer, 1 Reichsland, 
bilden einen Bundesstaat, das Deutsche Reich. Es umfaßt 540000 qkrn, 
d. i. etwa den 18. Teil Europas, mit 60,6 Mill. E. (1890: 49,5 Mill.) 
V? der Bevölkerung des ganzen Erdteils und etwa y25 derjenigen der ganzen 
Erde. Seiner Oberfläche nach ist es der dritte, seiner Einwohnerzahl nach 
der zweite Staat Europas. 
Verfassung. An der Spitze des mlanslöslichen Bundesstaates steht 
der König von Preußen als Deutscher Kaiser. 
Die höchsten gesetzgebenden Körperschaften des Reiches sind Bundesrat 
und Reichstag. Reichsgesetze werden gültig durch die Zustimmung des 
Bundesrates und des Reichstages. 
Der Bundesrat besteht aus den Vertretern der 25 Regierungen. Preußen 
hat im Buudesrate von 58 Stimmen 17. 
Den Borsitz im Bundesrate führt der Reichskanzler, der vom Kaiser 
ernannt wird und die Spitze der gesamten Reichsverwaltung bildet. 
Der Reichstag ist die Vertretung des deutschen Volkes. Er zählt 397 Ab- 
geordnete. — Bundesrat und Reichstag werden alljährlich durch den Kaiser berufen. 
Das Deutsche Reich ist gegründet durch die Ereignisse der Jahre 1866 
und 1870/71. 
Luxemburg und die gesamten deutsch-österreichischen Länder schieden aus 
dem staatlichen Verbände Deutschlands aus. Das war ein beträchtlicher 
1 Die Türme des erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts vollendeten Domes sind 
156 m hoch. (Ulmer Münster 161 m, Eiffelturm 300 m.) 
o sf ^rizelnen Staaten bzw. Provinzen sind eingehender behandelt in den 
Landeskunden, die in gleichem Berlage zur Ergänzung des Seydlitz erschienen sind.
	        
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